Fragenliste FAQ Reha-Prozess

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Bitte beachten: Wenn in den FAQ von Reha-Trägern gesprochen wird, sind auch die Integrations- und Inklusionsämter gemeint, sofern für diese ebenfalls die jeweils zitierten Regelungen der GE Reha-Prozess und des SGB IX gelten.

  1. Was ist das Prinzip der Meistbegünstigung?
  2. Wann wirkt ein Reha-Träger auf eine ergänzende bzw. weitere Antragstellung hin und was muss er dabei beachten?
  3. Welche Rolle spielen Akteure der akutmedizinischen Krankenbehandlung bei der frühzeitigen Bedarfserkennung im Reha-Prozess?
  4. Wann liegt ein nach § 14 Abs. 1 SGB IX fristauslösender Antrag vor?
  5. Was ist zu tun, wenn ein neuer Bedarf nach Antragstellung erkannt wird? Und innerhalb welcher Frist werden zusätzlich erkannte Bedarfe in einem Antrag zusammengeführt?
  6. Weiterleiten (§ 14 SGB IX) oder andere Reha-Träger einbinden (§ 15 SGB IX): Wann macht ein Reha-Träger was? Und warum handelt es sich dabei nach der GE Reha-Prozess um Vorgehensweisen in verschiedenen Phasen des Reha-Prozesses?
  7. Turboklärung (§ 14 Abs. 3 SGB IX) und erweitertes Splitting (§ 29 Abs. 5 GE Reha-Prozess): Wann macht ein Reha-Träger was?
  8. Sind Weitergaben von Anträgen zwischen Reha-Trägern mit gleichem Dienstsitz Weiterleitungen nach § 14 SGB IX?
  9. Was muss ein Reha-Träger bei der Weiterleitung nach § 14 SGB IX beachten?
  10. Welche Rechte und Pflichten haben Reha-Träger bei der "Turboklärung" (§ 14 Abs. 3 SGB IX)?
  11. Ein Reha-Träger ist nach seinem Leistungsgesetz insgesamt unzuständig, doch die Frist zur Zuständigkeitsklärung ist bereits abgelaufen. Was ist zu tun?
  12. Splitten (§ 15 Abs. 1 SGB IX) oder Beteiligen (§ 15 Abs. 2 SGB IX) - wann macht ein Reha-Träger was?
  13. Wann erfolgt eine Beteiligung nach § 15 Abs. 2 SGB IX?
  14. Wann erfolgt ein erweitertes Splitting nach § 29 Abs. 5 GE Reha-Prozess?
  15. Wie werden Bedarfe nach "fremden Leistungsgesetzen" ermittelt?
  16. Teilhabeplanung, Gesamtplanung und Hilfeplanung - wann greift was und wie hängen die Instrumente zusammen?
  17. Mustervordruck Teilhabeplanung: Warum gibt es drei Teile?
  18. Kann sich der leistende Reha-Träger gegen eine vorgeschlagene Teilhabeplankonferenz entscheiden?
  19. Wie können die Sozialdaten von Leistungsberechtigten während einer Teilhabeplankonferenz geschützt werden?
  20. Wann ist eine Teilhabeplanung zu Ende?
  21. Ein Verwaltungsakt wurde ohne eine notwendige Teilhabeplanung erlassen. Was sind die rechtlichen Folgen?
  22. Wie kann der Zeitraum bis zum Eintritt einer Genehmigungsfiktion verlängert werden?
  23. Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Erstattungsanspruch des erstangegangenen Reha-Trägers, wenn der Antrag bei insgesamter Unzuständigkeit nicht weitergeleitet wurde?
  24. Während der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe verändert sich die Bedarfssituation. Wie erfährt der Reha-Träger davon und was ist zu tun?
  25. Wie kann zum Ende einer Rehabilitationsleistung ein nahtloser Übergang zwischen Leistungen verschiedener Reha-Träger gesichert werden?
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