Qualitätsmanagement und Zertifizierung
Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX
In der Vorschrift § 37 SGB IX zur Qualitätssicherung ist festgelegt, dass die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB IX im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren vereinbaren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabenstellung sind auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeitet worden:
- Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX (incl. „Grundsätzliche Anforderungen“, Manual und Festlegungen zum Zertifizierungsverfahren) download PDF
- Geschäftsordnung download
Datenbanken zur Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX
Weitere Informationen zum Thema
Zertifizierung
Zum Filtern Icon auswählen
News
Termine
Publikationen
BAR
- NewsZertifizierung – Akkreditierung: VerfahrensabspracheQualitätsmanagement nach dem SGB IX – Verfahrensabsprache zur Frage der Akkreditierung in Kraft