Stichwortverzeichnis nach Zielgruppe/ Reha-Sport/Funktionstraining
Interessierte für Reha-Sport und Funktionstraining
Verordnung:
Rehabilitationssport oder Funktionstraining wird vom Arzt verordnet.
Genehmigung:
Reha-Sport und Funktionstraining müssen vor dem Beginn der Maßnahme von dem zuständigen Reha-Träger genehmigt werden. Einige Reha-Träger haben einen Genehmigungsverzicht eingeführt, dadurch kann die Verordnung direkt beim Anbieter des Reha-Sportkurses oder des Funktionstrainingskurses eingereicht werden. Eine Übersicht finden Sie hier: www.dein-rehasport.de
Kostenübernahme:
Rehabilitationsträger wie die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sowie Träger der Soldatenentschädigung, Träger des sozialen Entschädigungsrechts erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Beide Leistungen können ergänzend zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden
Angebotssuche:
Nachfolgend finden Sie verschiedene Links zu den Webseiten einiger Leistungserbringer, die Sie bei der Suche nach einer Gruppe vor Ort unterstützen können:
Deutscher Behindertensportverband e.V.: www.dein-rehasport.de/angebote
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.: www.dgpr.de
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.: www.rheuma-liga.de
Zuzahlungen:
Die Forderung von Eigenbeteiligungen, Vorauszahlungen und Zuzahlungen ist nicht zulässig. Eine Mitgliedschaft in einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder einem Gesundheitsstudio ist nicht verpflichtend. Die Reha-Träger empfehlen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis.
Leistungserbringer
Anerkennung von Reha-Sport/Funktionssportgruppen:
Rehabilitationssport- und Funktionstrainingsgruppen müssen anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt nach einheitlichen Kriterien durch einen Reha-Träger oder Vereinbarungspartner der Rahmenvereinbarung, durch Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene, Verbände oder Institutionen. (Verlinkung auf Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining)
Reha-Sport/-Funktionstrainingssportgruppen:
Teilnehmendenzahl:
Die max. Teilnehmendenzahl beim Rehabilitationssport beträgt grundsätzlich 15 Personen; bei Herzgruppen max. 20 und bei Herzinsuffizienzgruppen max. 12 Teilnehmende. Beim Funktionstraining beträgt die Teilnehmendenzahl grundsätzlich 15 Personen. Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining
Ärztliche Betreuung/Überwachung:
Die Betreuung und Überwachung von Reha-Sportgruppen erfolgt durch den Arzt oder Ärztin, der oder die die Übungsleitung und Teilnehmenden berät; bei Rehasport in Herzgruppen ist grundsätzlich die ständige, persönliche Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin notwendig, bei Herzinsuffizienzgruppen zwingend erforderlich.
Rehasport in Herzgruppen kann in Abstimmung mit der Übungsleitung auch ohne ständige Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin stattfinden, wenn
- der Arzt oder die Ärztin alle sechs Wochen die Gruppe persönlich visitiert
- die Absicherung von Notfallsituationen durch die Anwesenheit von Rettungskräften oder die Bereitschaft des Herzgruppenarztes oder der Herzgruppenärztin abgesichert ist.
Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining
Qualifikationsanforderungen Übungsleitung Reha-Sport/Funktionstraining:
Abrechnungsverfahren:
Die Abrechnung für die Teilnahme erfolgt zwischen Reha-Sportanbieter und Kostenträger (Rehabilitationsträger). Die Teilnahme muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.
Qualitätssicherung:
Die Rehabilitationssportgruppen und Funktionstrainingsgruppen sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität verpflichtet. Es besteht die Verpflichtung, an einem Qualitätssicherungsprogramm der Reha-Träger teilzunehmen.
Zusatzausbildung FT:
Für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen ist eine einmalige Zusatzausbildung nachzuweisen. Qualifikationsanforderung Leitung Funktionstraining
Übungsleiter
Qualifikationsanforderungen RS/FT:
Übungsleitungen benötigen eine entsprechende Qualifikation, um die Gruppen fachkundig anleiten und überwachen zu können. Weitere Informationen finden sich in den Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport und Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining (beides Verlinken)
Gültigkeit/Aufrechterhaltung Lizenz:
Reha-Sport: Die ausgestellten Bescheinigungen im Rahmen der Anerkennung als Übungsleitung sind für Herzgruppen auf zwei Jahre und für alle anderen Bereiche auf vier Jahre befristet. Im Zeitraum der Zertifizierung sind für die weitere Anerkennung Fortbildungen im Umfang von 15 Lerneinheiten nachzuweisen (Verlinkung auf Qualifikationsanforderung Übungsleiter/-in Reha-Sport)
FT: Die Qualifikationsnachweise sind auf vier Jahre befristet. Innerhalb des Anerkennungszeitraums von vier Jahren sind Fortbildungen im Umfang von 10 Lerneinheiten nachzuweisen (Verlinkung auf Qualifikationsanforderung Funktionstraining)