Reha-Info 04/2025
- Editorial Künstliche Intelligenz: Was bislang nach Science-Fiction klang, ist
längst Realität: Sprachassistenz, Bewegungsanalyse, individualisierte
Trainingsprogramme, KI-basierte Diagnostik – all das hält Einzug
in die Rehabilitation. Die Frage ist, wie wir KI verantwortungsvoll und
gezielt einsetzen, um Teilhabe zu verbessern. (...) - Tipps & Tools ● E-Learning: Upgrade und neues Design
● Qualitätsmanagement: Überarbeitete Vereinbarung - Chancen, Anforderungen und Perspektiven Die fortschreitende Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) prägt zunehmend zahlreiche gesellschaftliche und wissenschaftliche Bereiche – auch die Medizin. (...)
- KI-Kompass Inklusiv Mit dem Projekt KI-Kompass Inklusiv entsteht bis 2027 ein bundesweites Kompetenzzentrum, das gezielt das Potenzial Künstlicher Intelligenz (KI) zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erschließt. (...)
- Auf Knopfdruck verständlich? Leichte Sprache ist ein wichtiges Instrument für Barrierefreiheit. Sie unterstützt Menschen mit Lernbehinderung dabei, Informationen besser zu verstehen – etwa auf Webseiten, in Formularen oder in der öffentlichen Kommunikation. (...)
- Unterstützte Kommunikation Die Unterstützte Kommunikation (UK) richtet sich an Menschen in Rehabilitation, die aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigung nur bedingt in der Lage sind, sich mitzuteilen.
- Neurologie und künstliche Intelligenz Das Rad ist kein Bein und löst doch die gleiche Aufgabe: Fortbewegung. Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Gehirn und löst doch gleiche Aufgaben: Erkennen und Entscheiden in einer unsicheren Umwelt. (...)
- Nutzung, Anwendungsfelder und Einsatzmöglichkeiten Das Rad ist kein Bein und löst doch die gleiche Aufgabe: Fortbewegung. Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Gehirn und löst doch gleiche Aufgaben: Erkennen undEntscheiden in einer unsicheren Umwelt. (...)
- Reha-Recht: Erstattungsansprüche zwischen Reha-Trägern – (Instanz-)Rechtsprechung zu § 16 SGB IX Wird ein Reha-Antrag gestellt, steht binnen zwei Wochen fest (§ 14 SGB IX), welcher Träger im Außenverhältnis zur antragstellenden Person zuständig ist (sog. Leistender Reha-Träger – LRT). (…)