Die Arbeitshilfe Stufenweise Wiedereingliederung

Flexible Ausgestaltung und gute Zusammenarbeit nötig

Je früher Arbeitskräfte nach Krankheit oder Unfall wieder beruflich integriert werden, desto höher sind die Erfolgschancen, dass Beschäftigte ihrem Unternehmen mit ihrer Erfahrung und Arbeitskraft erhalten bleiben und nicht vorzeitig ausscheiden.
Beschäftigten selbst wird so nach längerer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht, schrittweise an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, ihre Arbeit zu behalten und sie langfristig zu sichern. Die stufenweise Wiedereingliederung hat für Beschäftigte sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber somit gleichermaßen entscheidende Vorteile. Sie trägt unmittelbar zu einem nachhaltigen Arbeitsverhältnis bei.

Damit die Wiedereingliederung gelingt, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein bzw. geschaffen werden – zentral sind vor allem eine flexible Ausgestaltung des Wiedereingliederungsprozesses, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Das anhaltend hohe Interesse und die fachlichen und rechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre haben wir zum Anlass genommen, die bewährte Arbeitshilfe "Stufenweise Wiedereingliederung" zu überarbeiten und sie in neuer Form zu präsentieren.

Stufenweise Wiedereingliederung orientiert an der ICF

Zu den Leistungen, die eine selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ermöglichen, zählen neben beruflichen, sozialen sowie schulischen auch medizinische Leistungen – wie die stufenweise Wiedereingliederung. Im Sinne des bio-psycho-sozialen Modells der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist auch bei der stufenweisen Wiedereingliederung die Wechselwirkung zwischen den Komponenten "Körperfunktion", "Körperstrukturen", "Aktivität" und "Partizipation" umfassend zu betrachten, um den Übergang zur dauerhaften vollen Arbeitsleistung zu erleichtern und somit zu einer nachhaltigen Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses beizutragen.

Ziele der Arbeitshilfe

Die vorliegende Arbeitshilfe hat zum Ziel, über die Möglichkeiten und Chancen einer stufenweisen Wiederein-
gliederung nach § 44 SGB IX (in Verbindung mit § 74 SGB V) zu informieren.

Darüber hinaus soll die Arbeitshilfe...

  • als praxisnaher Leitfaden adressatenspezifische Handlungsempfehlungen zur Einleitung und Durchführung dieses besonderen Verfahrens der Re-Integration in das Arbeitsleben geben,
  • die Adressaten dazu motivieren, eine stufenweise Wiedereingliederung möglichst routinemäßig bei der Rehabilitation von arbeitsunfähigen Beschäftigten in geeigneten Fällen zu verwirklichen.

Hinweise zum Aufbau

Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über:

  • wesentliche Elemente und Bedingungen für das Gelingen einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • die finanzielle Absicherung während einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • die Einleitung, Anregung und Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • das Verfahren einer stufenweisen Wiedereingliederung aller relevanten Akteure
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