Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining
Im Jahr 2024 wurde auch für den Bereich des Funktionstrainings erarbeitet. In den „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ finden sich Informationen über die vorausgesetzten Qualifikationen, um an einer Zusatzausbildung für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen teilzunehmen.
Zusätzlich finden sich auch Angaben zu den Inhalten und zum Umfang der Zusatzausbildung in den Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining.
Welche Infos erhalte ich in den Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining?
Grundqualifikation(en)
Inhalt
Für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen kommen Physiotherapeuten und -therapeutinnen, Ergotherapeuten und -therapeutinnen mit speziellen Erfahrungen und spezieller Fortbildung im Bereich der rheumatischen Erkrankungen bzw. Osteoporose sowie andere Therapeuten und Therapeutinnen mit einer vergleichbaren therapeutischen Ausbildung in Betracht. Zudem können auch Übungsleitende mit einer Qualifikation zur Leitung von Rehasportgruppen im Bereich Orthopädie eine Gruppe im Funktionstraining leiten. Neben den anerkannten Qualifikationen muss außerdem eine von den Kostenträgern anerkannte Zusatzausbildung für das Funktionstraining nachgewiesen werden.
Wo steht das?
Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining Ziffer 13.1 und 13.2; S. 8 Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining
Einzelfallprüfung
Inhalt
Wenn eine Grundqualifikation nicht in der Übersicht aufgeführt ist, und nach Ziffer 13.2 der Rahmenvereinbarung in Frage kommt, besteht die Möglichkeit der Einzelfallprüfung bei einer anerkennenden Stelle.
Wo steht das?
S. 6
Zusatzausbildung
Inhalt
Für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen ist eine einmalige Zusatzausbildung nachzuweisen.
Wo steht das?
S. 5
Geringer/hoher Zusatzausbildungsbedarf
Inhalt
Personen, die aufgrund ihrer Grundqualifikation einen geringen Zusatzausbildungsbedarf aufweisen, müssen eine Zusatzausbildung von 15 Lerneinheiten (LE) nachweisen. Personen mit einem höheren Zusatzausbildungsbedarf, müssen 30 LE nachweisen.
Wo steht das?
S. 6
Basis-Lehrgang
Inhalt
Der Basis-Lehrgang umfasst 15 Lerneinheiten. Eine Übersicht zu den Inhalten findet sich in den Qualifikationsanforderung Leitung Funktionstraining.
Wo steht das?
S. 10
Zusatzausbildung über den Basis-Lehrgang hinaus
Inhalt
Die inhaltliche Ausgestaltung der Zusatzausbildung über den Basis-Lehrgang hinaus obliegt den anerkennenden Stellen in Abstimmung mit den Reha-Trägern.
Wo steht das?
S. 6
Befristungen der Qualifikationsnachweise
Inhalt
Die Qualifikationsnachweise sind auf vier Jahre befristet.
Wo steht das?
S. 7
Fortbildungen
Inhalt
Innerhalb des Anerkennungszeitraums von vier Jahren sind Fortbildungen im Umfang von 10 Lerneinheiten nachzuweisen.
Wo steht das?
S. 7
Bestandsschutz
Inhalt
Funktionstrainingsgruppenleitungen, die Funktionstraining bisher ohne eine der Grundqualifikationen ausüben, dürfen ihre Tätigkeit im Rahmen der Bestandsschutzregelung weiterführen. Auch in diesen Fällen ist eine Zusatzausbildung nachzuweisen sowie die Regelungen zur Aufrechterhaltung der vorhandenen Qualifikation zu beachten.
Wo steht das?
S. 6