Reha-Beratung

Beratung nimmt eine entscheidende Funktion im Reha-Prozess ein und trägt zur Verwirklichung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen teil. Mit dem Bundesteilhabegesetz und seinen verbindlicheren Regelungen zur Koordinierung der Leistungen wird eine umfassende Beratung im Reha-Prozess notwendig, die frühzeitig und an den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen ansetzt.

Als eine fachliche Grundlage für die Beratungsfachkräfte aller Rehabilitationsträger, haben die Rehabilitationsträger gemeinsam mit Verbänden für Menschen mit Behinderung und weiteren Organisationen auf Ebene der BAR trägerübergreifende Beratungsstandards entwickelt. Sie enthalten folgende Themen/Inhalte:

  • Beratungsauftrag und Rahmenbedingungen
  • Beratungsverständnis
  • Ethische Grundprinzipien
  • Kompetenzprofil der Beratungsfachkräfte
  • Kriterien zur Sicherstellung guter Beratung

Weitere Informationen finden Sie in unserer Handlungsempfehlung "Trägerübergreifende Beratungsstandards" Zur Publikation

Über die Neuregelungen zur Zusammenarbeit der Reha-Träger hinaus wird sich mit dem Bundesteilhabegesetz die Beratungslandschaft im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe verändern.

So sind nach § 12 SGB IX alle Rehabilitationsträger, die Pflegeversicherung sowie Jobcenter und Integrationsämter verpflichtet, trägerspezifische Ansprechstellen zur Vermittlung von Informationsangeboten zu benennen. Diese sollen bei der frühzeitigen Bedarfserkennung unterstützen und auf eine Antragsstellung hinwirken durch die Bereitstellung von Informationen über

  1. Inhalte von Leistungen zur Teilhabe
  2. die Möglichkeit eines Persönlichen Budgets
  3. das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
  4. Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.

Die Informationsangebote richten sich insbesondere an die drei Zielgruppen Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger. Ein zusätzliches und zunächst befristetes Informations- und Beratungsangebot ist 2018 mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX geschaffen worden. Dabei wird das "Peer-Counseling", also die Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderung, besonders gefördert. Die Beratung erfolgt zu allen Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe, insbesondere im Vorfeld einer Beantragung von Leistungen. Die Beratungsangebote stehen bundesweit zur Verfügung. Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie hier Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung www.teilhabeberatung.de

Eine weitere Änderung betrifft die "Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation". Hier entfällt zum 31. Dezember 2018 die Rechtsgrundlage für das 2001 eingeführte trägerübergreifende Beratungsangebot. Die BAR hat die Veränderungen in der Beratungslandschaft in einem Fachgespräch zum Thema "Beratung der Reha-Träger trifft ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" am 5. und 6. Juni in Kassel aufgegriffen.

Weitere Informationen zu den Veränderungen in der Beratungslandschaft:

"Beraten im Reha-Prozess", Giraud Penstorf, RP Reha 1/2018

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