Persönliches Budget

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen (§ 29 SGB IX). Mit dem Persönlichen Budget werden Teilhabeleistungen in Form von Geldleistungen und in eigener Verantwortung und Regiekompetenz des Leistungsberechtigten erbracht. Damit steht das Persönliche Budget für einen Ansatz, mit dem Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in eigener Verantwortung führen können. Bestehende Leistungsansprüche können so auf eine neue Art und Weise realisiert werden und dabei in der Regel auch außerhalb klassischer Sachleistungen oder bestimmter Maßnahmen, Einrichtungen oder Dienste stattfinden. Wichtig zu wissen: Das Persönliche Budget ist keine neue oder zusätzliche Leistung.

Anspruch auf ein Persönliches Budget haben alle Menschen mit Behinderungen, die auch einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Unabhängig vom Alter des Leistungsberechtigten und unabhängig von der Art, der Schwere und der Ursache der Behinderung, kann das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie in der Handlungsempfehlung "Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget" vom 1. April 2009.

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