Datenschutz im Reha-Prozess

"Handlungssicherheit" ist eine zentrale Voraussetzung, damit trägerübergreifender Austausch und Kooperation im Reha-Prozess gelingen kann. Weil Zusammenarbeit ohne die Erhebung und den Austausch von Daten nicht möglich ist, ist es für die Akteure wichtig, zentrale datenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären:  

  • Welche Daten sind für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die dafür notwendigen konkreten Schritte erforderlich?
  • Wie weit reicht die gesetzliche Legitimation zur Datenerhebung und -übermittlung?

Wo bedarf es einer Einwilligung des Leistungsberechtigten – und wo nicht? Als Hilfestellung für die Praxis bei der Beantwortung dieser Fragen stehen zwei Arbeitshilfen zur Verfügung. Arbeitshilfe "Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess" (Arbeitshilfe I) fokussiert Grundlagen, Kernfragen und -prozesse der Zusammenarbeit der Reha-Träger. Die Arbeitshilfe "Datenschutz in der Rehabilitation" (Arbeitshilfe II) baut darauf auf. Sie richtet den Blick ergänzt auf weitere Phasen und Akteure (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Reha-Leistungserbringer) des Reha-Prozesses. Zudem vertieft sie Überlegungen zum Umgang mit insbesondere Gutachten und Reha-Entlassungsberichten.

Arbeitshilfe "Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess" (Arbeitshilfe I)

Die Arbeitshilfe "Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess" soll die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften des BTHG zur Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung und Teilhabeplanung sowie die Anwendung der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess unterstützen und der Praxis eine Orientierung bieten.

Die Arbeitshilfe richtet sich an Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die in der praktischen Arbeit vor Ort tätig sind und ebenso an Fach- und Führungskräfte, die die Prozesse in den einzelnen Häusern konzeptionieren und entwickeln. Die Zielgruppen sollen in die Lage versetzt werden, die wichtigsten datenschutzrechtlichen Herausforderungen im trägerübergreifenden Reha-Prozess handlungssicher lösen zu können. Bei der Erarbeitung haben dazu Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Reha-Träger und Integrationsämter sowie des BMAS, des BMG, des BfDI und der Datenschutzkonferenz ihre Expertise eingebracht.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier.

Arbeitshilfe "Datenschutz in der Rehabilitation" (Arbeitshilfe II)

Die Arbeitshilfe "Datenschutz in der Rehabilitation" (Arbeitshilfe II) soll aufbauend auf der Arbeitshilfe II weitere Unterstützung bieten bei der Umsetzung der einschlägigen Vorschriften des SGB IX zur Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung und Teilhabeplanung, Leistungsdurchführung und Aktivitäten zum bzw. nach Leistungsende und bei der entsprechenden Anwendung der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess.

Sie ergänzt die Arbeitshilfe I in dreierlei Hinsicht:

1) Mit Blick auf den Reha-Prozess werden zusätzlich die beiden Prozessphasen Leistungsdurchführung und Aktivitäten zum bzw. nach Leistungsende aufgegriffen.

2) Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit der Reha-Träger mit weiteren wesentlichen Akteuren in der Rehabilitation behandelt, hier vor allem

  • behandelnde Ärztinnen und Ärzte
  • externe Informations- und Beratungsstellen
  • Gutachterinnen und Gutachter
  • Reha-Leistungserbringer
  • andere öffentliche Stellen

3) Ärztliche Gutachten, Stellungnahmen sowie Entlassungsberichte enthalten oft besonders sensible Informationen. Zum Umgang hiermit werden weitere Details geklärt

Auch die Arbeitshilfe II richtet sich an Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Reha-Profis insgesamt, die in der praktischen Arbeit vor Ort tätig sind und ebenso an Fach- und Führungskräfte, die die Prozesse in den einzelnen Häusern konzeptionieren und entwickeln. Die Zielgruppen sollen in die Lage versetzt werden, die wichtigsten datenschutzrechtlichen Herausforderungen im trägerübergreifenden Reha-Prozess handlungssicher lösen zu können. Bei der Erarbeitung haben dazu Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Reha-Träger und Integrationsämter sowie des BMAS, des BMG, des BfDI und der Datenschutzkonferenz ihre Expertise eingebracht. Mit Blick auf den erweiterten Fokus der Arbeitshilfe II wurden hier auch Vertreter:innen aus dem Bereich der Leistungserbringer, aus dem Sachverständigenrat Partizipation und dem Sachverständigenrat der Ärzteschaft einbezogen.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier.

Aufbau und Inhalt der Arbeitshilfen I und II

  • Inhaltlich werden zunächst die zentralen Rechtsgrundlagen im Sozialdatenschutzrecht und ihre Zusammenhänge im Überblick dargestellt (Teil II, Kapitel A).
  • Darauf aufbauend folgt die Erläuterung der prozessübergreifenden zentralen Anforderungen des Sozialdatenschutzrechts an die in diesem Zusammenhang wichtigsten Arten der Datenverarbeitung (Datenermittlung und Datenübermittlung) sowie der Bedeutung von Einwilligung und Informationsrechten (Teil II, Kapitel C).
  • Diese Anforderungen werden sodann für die Phasen Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung, Teilhabeplanung (einschließlich Teilhabeplankonferenz) weiter konkretisiert (Teil II, Kapitel D). Die Arbeitshilfe II richtet den Blick zudem auf die Prozessphasen Leistungsdurchführung und Aktivitäten zum bzw. nach Leistungsende
  • Es folgt eine veranschaulichende Hilfestellung in Form von Tabellen (Teil III). Hier werden zu den vorgenannten Prozessphasen wesentliche Schritte der trägerübergreifenden Zusammenarbeit in Tabellenform systematisch aufbereitet und jeweils mit Beispielen für eine mögliche datenschutzkonforme Umsetzung hinterlegt.
  • Die Arbeitshilfen schließen mit Musterformularen für Einwilligungserklärungen und Informationsschreiben für den trägerübergreifenden Reha-Prozess.
  • Insgesamt erhöhen Merksätze, Beispiele sowie die Musterformulare, die auch online als Word-Vorlagen zur Verfügung stehen, die Lesbarkeit und Anwendbarkeit der Arbeitshilfe.
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