Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Am 16.12.2016 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung - das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - verabschiedet. Das BTHG greift den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention in seiner Zielsetzung und Ausgestaltung auf. Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die "volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft" die zentralen Prinzipien der UN-BRK.

Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Manche Veränderungen stellen gleichzeitig einen Systemwechsel dar: Die neuen gesetzlichen Vorschriften bringen zum Beispiel Veränderungen bei den Leistungen, für den Zugang zu Leistungen, für die Verfahren.

Gesetzlich verankerte Normen und Regeln sind zwar grundlegend, müssen in der Praxis aber auch gelebt werden. Diesen Nachweis muss das neue Bundesteilhabesetz nun erbringen und nimmt dabei alle für seine Umsetzung verantwortlichen Akteure in die Pflicht.

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