Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Wenn eine werkstattberechtigte Person einen Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hat und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung vereinbart wird, hat diese Person einen Anspruch auf ein Budget für Arbeit. Als neue Leistung seit dem 1. Januar 2018 umfasst das Budget für Arbeit eine finanzielle Förderung des Arbeitgebers und die erforderliche Anleitung und Unterstützung des Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz. Geregelt ist auch die Möglichkeit der Rückkehr in die WfbM, wenn der Mensch mit Behinderung dies möchte.

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