Zwischen Personenzentrierung und Verwaltungsrealität
Zeit als Schlüsselfaktor in der Beratung der Eingliederungshilfe
Zeit ist einer der zentralen Faktoren in der Beratungstätigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Sie ermöglicht den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung, schafft Vertrauen und bildet die Grundlage für die Entwicklung passgenauer Unterstützungsangebote.
Im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 8 und 9 wird die Bedeutung von Zeit besonders deutlich. Familien wenden sich in belastenden Lebenssituationen an die zuständigen Stellen. Sie suchen Orientierung, Unterstützung und verlässliche Ansprechpersonen. Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung benötigen zunehmend komplexe, individuelle und aufeinander abgestimmte Leistungen. Eine fundierte Beratung setzt daher nicht nur fachliche Kompetenzen voraus, sondern auch ausreichend Zeit für Gespräche, Abstimmungen und die Einbeziehung aller relevanten Beteiligten.
Gerade hier zeigt sich das zentrale Spannungsfeld der Eingliederungshilfe. Personenzentrierte Beratung orientiert sich an den individuellen Lebenslagen, Ressourcen und Teilhabezielen der jungen Menschen. Sie setzt Beteiligung, Selbstbestimmung sowie die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts voraus. Gleichzeitig stehen Fachkräfte unter dem Druck, Verfahren fristgerecht abzuschließen und administrative Anforderungen zu erfüllen. Die für eine umfassende Beteiligung notwendige Zeit steht damit häufig in Konkurrenz zu organisatorischen und rechtlichen Anforderungen. Besonders deutlich wird dieses Spannungsfeld bei Familien mit einem hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Kommunale Träger stehen daher vor der Aufgabe, Strukturen zu schaffen, die eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen und eine personenzentrierte Beratung ermöglichen. Organisatorische Ansätze können dazu beitragen, Fachkräfte zu entlasten und Beratungszeiten gezielter einzusetzen. Ein Beispiel hierfür ist das Falleingangsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Falleingangsmanagament
Die kommunale Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt ihre Strukturen in der kommunalen Ebene der Eingliederungshilfe kontinuierlich weiter. Ziel ist es, den Zugang zu Leistungen für Familien zu erleichtern und gleichzeitig eine zeitnahe sowie qualitative Bearbeitung von Anliegen sicherzustellen. Ein wichtiger Baustein dieser Weiterentwicklung ist das Falleingangsmanagement (FEM). Das FEM bildet die erste Anlaufstelle für Familien beziehungsweise Klientinnen und Klienten der Eingliederungshilfe. Hier erfolgt die persönliche Beratung, die Antragsaufnahme sowie der Beginn der Bedarfsermittlung. Bereits in dieser frühen Phase werden gemeinsam erste Ziele und Unterstützungsbedarfe erarbeitet. Ein besonderes Merkmal des FEM ist die enge Zusammenarbeit von pädagogischen und verwaltungsfachlichen Mitarbeitenden. Beide Professionen bringen ihre jeweiligen Kompetenzen ein und begleiten den Prozess gemeinsam.
Darüber hinaus vereint das FEM die beiden Rechtskreise der Eingliederungshilfe unter einem Dach. Familien müssen sich daher nicht bereits vor der Antragstellung mit der oftmals komplexen Frage auseinandersetzen, welcher Rechtskreis für ihr Anliegen zuständig ist. Stattdessen erhalten sie eine zentrale Anlaufstelle, die sie durch die ersten Schritte des Verfahrens begleitet.
Das FEM folgt einem klar strukturierten Ablauf innerhalb eines Zeitraums von 21 Tagen. Nach Abschluss dieser Eingangsphase werden die erhobenen Informationen und Unterlagen an eine feste Ansprechperson übergeben. Diese begleitet den weiteren Prozess, führt die finale Bedarfsermittlung zu Ende und entwickelt gemeinsam mit den Familien beziehungsweise den Klientinnen und Klienten die notwendigen Unterstützungsleistungen.
Die Einführung des Falleingangsmanagements stellt einen organisatorischen Ansatz dar, um dem Spannungsfeld zwischen personenzentrierter Beratung und begrenzten Zeitressourcen zu begegnen. Durch die strukturierte Erstaufnahme und die enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen können Prozesse effizienter gestaltet und Zugänge erleichtert werden. Das FEM kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, löst jedoch noch nicht alle Konflikte, die sich aus den Anforderungen einer modernen Verwaltung und dem Anspruch einer personenzentrierten Eingliederungshilfe ergeben. Zeit bleibt ein entscheidender Faktor, vor allem für die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Tim Sassen
Kommissarische Sachgebietsleitung Amt für Soziales und Jugend Teilhabe und Inklusion Eingliederungshilfe, Landeshauptstadt Düsseldorf
