Datenschutz im Reha-Prozess

Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist die Erhebung individueller, oft gesundheitsbezogener Daten, und bei der trägerübergreifenden Zusammenarbeit die Übermittlung solcher Daten notwendig. Datenerhebung und -übermittlung sind grundsätzlich nur insoweit zulässig, wie sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich sind oder gegebenenfalls durch Einwilligung legitimiert werden können. Die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz für die Anwendung im Reha-Prozess zu überblicken, ist das Ziel dieses Online-Seminars am 29. Juni 2022. Im Zentrum stehen die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz (u. a. EU-DSGVO, SGB X) und zum Reha-Prozess (SGB IX und Konkretisierungen in der GE-Reha-Prozess) insbesondere zur Zuständigkeitsklärung, Bedarfsermittlung und -feststellung sowie zur Teilhabeplanung. Die Regelungen, ihr rechtlicher Zusammenhang und ihre Bedeutung werden überblicksartig erläutert.