Leistungen durch die Sozial-Hilfe

Was macht die Sozial-Hilfe?

Die Regeln für die Sozial-Hilfe
stehen im Sozial-Gesetzbuch 12.

Die Sozial-Hilfe bezahlt Leistungen zur Reha,

  • damit Sie keine Behinderung bekommen.
  • damit die Behinderung wieder weg geht.
  • damit Sie auch mit der Behinderung am Leben
    in der Gemeinschaft teil-haben können.

Die Leistungen aus der Sozial-Hilfe
für Menschen mit Behinderungen
heißen Eingliederungs-Hilfe.

Welche Leistungen bezahlt
die Eingliederungs-Hilfe zur beruflichen Reha?

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt Leistungen,
damit Sie eine Arbeit bekommen,
die Sie machen können.

Oder damit Sie Ihre Arbeit behalten können.
Und damit Sie Hilfe bei der Arbeit bekommen.
Oder Hilfe, wenn Sie eine Ausbildung machen.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt für die Arbeit
in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt auch Leistungen,
damit behinderte Kinder
in der Schule gut lernen können.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt
Hilfs-Mittel für die Arbeit.
Oder Sachen, die für die Arbeit nötig sind.
Oder für die Ausbildung.
Zum Beispiel wenn Sie
einen Computer kaufen müssen.

Oder wenn Ihr Auto umgebaut werden muss.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt auch Leistungen
für einen Assistenten für die Arbeit.
Oder für die Ausbildung.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt auch Leistungen
zum Persönlichen Budget.

Wer bekommt Leistungen
aus der Eingliederungs-Hilfe?

Sie bekommen Leistungen,
wenn Sie behindert sind.
Oder wenn Sie behindert werden können.
Und wenn Sie dadurch Hilfe bei der Arbeit brauchen.
Oder Hilfe bei der Ausbildung.

Oder wenn Ihr Kind Hilfe in der Schule braucht,
oder im Kinder-Garten
weil es behindert ist.

  • Aber die Eingliederungs-Hilfe bezahlt nur für Kinder mit einer körperlichen Behinderung
  • oder mit einer Hör-Behinderung
  • oder mit einer Seh-Behinderung
  • oder mit Lern-Schwierigkeiten.

Für Kinder mit einer seelischen Behinderung
bezahlt das Jugend-Amt die Leistungen.

Wann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe?

Die Sozial-Hilfe bezahlt nur Leistungen,
wenn kein anderer bezahlt.

Zum Beispiel muss erst die Agentur für Arbeit
eine Leistung bezahlen,
oder die Renten-Versicherung,
oder die Unfall-Versicherung,
oder das Jugend-Amt,
oder die Familie,
oder der behinderte Mensch selbst.

Wenn Sie Leistungen
von der Eingliederungs-Hilfe wollen,
müssen Sie einen Antrag im Sozial-Amt stellen.
Es wird geprüft, ob andere die Leistung bezahlen.

Wann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe
keine Leistungen?

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt keine Leistungen,

  • wenn Sie selbst durch Ihre Arbeit
    viel Geld verdienen.
  • Oder wenn Sie viel Geld haben.
  • Oder wenn andere Personen
    bezahlen müssen.
    Zum Beispiel Eltern für ihre Kinder.
    Oder erwachsene Kinder für ihre Eltern.
    Oder Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau.

Lassen Sie sich beraten,
ob Sie selbst Hilfen bezahlen müssen.
Es gibt Regeln, wie viel Geld sie haben dürfen.