Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Durch die begleitende Hilfe
sollen Menschen mit Behinderungen
eine Arbeit in einem Betrieb bekommen.
Oder ihren Arbeits-Platz behalten können.

Sie sollen eine Arbeit bekommen,
für die sie ausgebildet sind.
Und die sie gut machen können.

Die Integrations-Ämter
suchen in den Betrieben solche Arbeits-Plätze.
Und sie sprechen mit den Arbeit-Gebern.

Wer bekommt die Leistung?

Leistungen für Begleitende Hilfen
können Menschen mit einer Behinderung bekommen.
Sie müssen einen Schwer-behinderten-Ausweis haben.

In dem Ausweis muss
ein Grad der Behinderung von 30 stehen.
Oder ein höherer Grad der Behinderung.

Wenn ein Grad der Behinderung von 50 steht
oder mehr, ist der Mensch schwer-behindert.
In schwerer Sprache wird für Grad der Behinderung
Oft nur G-d-B gesagt.

Leistungen können auch Arbeit-Geber bekommen
wenn sie schwer-behinderte Menschen beschäftigen.

Wann bekommen Sie die Leistung?

Sie müssen einen Antrag stellen
beim Integrations-Amt.
Das arbeitet eng zusammen
mit der Agentur für Arbeit.
Und anderen Trägern der Rehabilitation.

Den Antrag können Sie selbst stellen.
Oder der Arbeit-Geber.
Oder der Personal-Rat von Ihrem Betrieb.

Welche Leistungen gibt es?

Für den schwerbehinderten Menschen:

Persönliche Hilfe
Beratung und Betreuung für die Arbeit
oder für die Zusammen-Arbeit mit Kollegen
oder dem Chef
oder bei seelischen Problem.

Geld
für die Arbeits-Assistenz
oder Hilfsmittel
oder Weiter-Bildung
damit Sie weiter arbeiten können.

Für den Arbeit-Geber:

Beratung
für den Arbeits-Platz
oder für die Unterstützung
für den behinderten Mitarbeiter
oder für andere Fragen bei der Beschäftigung
von behinderten Menschen.

Geld
für die Schaffung von Arbeits-Plätzen
für behinderte Menschen
oder für den barriere-freien Umbau im Betrieb
oder für Unterstützung am Arbeits-Platz

Der Integrations-Fach-Dienst hilft Ihnen
und Ihrem Chef.

Rechte für behinderte Menschen bei der Arbeit

Schutz vor Entlassung am Arbeits-Platz
Ein behinderter Mensch
darf nicht einfach entlassen werden.
Der Arbeit-Geber muss einen Antrag stellen
beim Integrations-Amt.

Der behinderte Mensch
muss seine Meinung dazu sagen können.
Der Personal-Rat muss befragt werden.

Urlaub
Schwer-behinderte Menschen
haben eine Woche mehr Urlaub im Jahr.

Arbeits-Zeit
Die Arbeits-Zeit für schwer-behinderte Menschen
muss eingehalten werden.
Es darf keine zusätzliche Arbeit verlangt werden