Leistungen durch die Renten-Versicherung

Was macht die Renten-Versicherung?

Die Rentenversicherung bezahlt
für die medizinische Versorgung
und für die Förderung bei der Arbeit.

Die Renten-Versicherung will,
dass Sie weiter arbeiten können.
Und dass Sie noch keine Rente brauchen.
Das heißt in der schweren Sprache:
Die Reha hat Vor-Rang vor der Rente.

Wann bezahlt die Renten-Versicherung
Leistungen zur Teil-Habe an der Arbeit?

Die Renten-Versicherung bezahlt Leistungen
zur Teilhabe an der Arbeit

  • wenn sie nicht mehr arbeiten können
    weil Sie krank sind.
  • wenn Sie nur noch wenig arbeiten können
    weil Sie krank sind,
    oder weil Sie behindert sind.
  • wenn die Gefahr besteht,
    dass Sie nur noch wenig arbeiten können
    weil Sie krank sind,
    oder weil Sie behindert sind.
  • wenn Sie Ihren Arbeits-Platz behalten können,
    auch wenn Sie nur noch wenig arbeiten können.

Die Renten-Versicherung bezahlt Leistungen
zur Teil-Habe an der Arbeit

  • wenn Sie mindestens 15 Jahre
    Renten-Versicherung bezahlt haben.
  • wenn Sie Rente bekommen weil Sie krank sind,
  • oder weil sie behindert sind.
  • wenn Ihr Ehe-Mann gestorben ist
    oder Ihre Ehe-Frau
    und wenn Sie dadurch eine Rente bekommen

Manchmal bezahlt die Renten-Versicherung auch,
wenn Sie nicht 15 Jahre versichert waren.
Und wenn Sie krank werden oder behindert.
Die Renten-Versicherung bezahlt dann,
damit Sie noch keine Rente brauchen.

Es gibt noch einige Regeln,
wann die Renten-Versicherung Leistungen bezahlt.
Lassen Sie sich beraten.

Wann bezahlt die Renten-Versicherung
keine Leistungen zur Teil-Habe an Arbeit?

Die Renten-Versicherung bezahlt nicht
wenn eine andere Versicherung die Reha bezahlen muss.

Zum Beispiel

  • wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
  • wenn Sie eine Krankheit haben durch Ihre Arbeit,
  • wenn Sie Alters-Rente bekommen,
  • oder wenn Sie im Gefängnis sind.