Teil-Habe an der Arbeit

Was ist Teil-Habe an der Arbeit?

Teil-Habe an der Arbeit soll helfen,dass Sie wieder arbeiten können

  • nach einer Krankheit
  • oder einem Unfall.

Teil-Habe an der Arbeit heißt,
dass Sie eine Arbeit bekommen

  • wenn Sie behindert sind
  • oder nach einer Krankheit
  • oder nach einem Unfall.

Leistungen zur Teil-Habe an der Arbeit bezahlt

  • die Agentur für Arbeit,
  • die Renten-Versicherung,
  • die Unfall-Versicherung.

Leistung zur Teilhabe an der Arbeit
ist auch eine Berufs-Ausbildung.

Dafür  gibt es besondere Schulen.
Zum Beispiel die Berufs-Bildungs-Werke.
Oder die Berufs-Förderungs-Werke.
Oder andere Schulen für die Berufs-Ausbildung.

In diesem Heft steht alles
über die Teil-Habe an der Arbeit.

Hilfe zur Teil-Habe an der Arbeit

Hilfe zur Teil-Habe an der Arbeit ist die Hilfe
für die Berufs- Ausbildung
und Hilfe für die Arbeit.

Hilfe zur Teil-Habe an der Arbeit ist auch
die Hilfe bei der Arbeits-Suche.
Und Hilfe am Arbeits-Platz.

Teil-Habe an der Arbeit ist auch die Arbeit in einer
Werkstatt für behinderte Menschen -  WfbM.

Durch die Hilfen sollen Menschen mit Behinderungen

  • einen Arbeits-Platz bekommen,
  • ihren Arbeits-Platz behalten,
  • wieder fit werden für die Arbeit.

Sie sollen eine Arbeit finden, die ihnen gefällt.
Und die sie machen können mit ihrer Behinderung.

Frauen und Männer mit Behinderungen sollen
gleiche Möglichkeiten für eine Arbeit haben.

Und sie sollen die Hilfe bekommen,
die sie für die Arbeit brauchen.

Hilfe können auch kranke Menschen bekommen,
damit sie wieder  arbeiten können.
Und Menschen, die behindert werden können
wenn sie keine Hilfe bekommen.

Hilfen zur Teil-Habe an der  Arbeit
sind auch medizinische Hilfen.

Und psychologische Hilfe.
Psychologisch heißt, Hilfe für die Seele.

Hilfen zur Teil-Habe an der Arbeit
sind auch Hilfen für die Bildung.
Damit eine Krankheit oder Behinderung
nicht schlimmer wird.
Oder damit die Behinderung wieder weg geht.

Dazu gibt es Regeln
im Sozial-Gesetz-Buch 9 in der Regel 4 und 33
und im Sozial-Gesetz-Buch 3 in der Regel 112.

In schwerer Sprache
werden die Gesetz-Bücher so geschrieben:
Gesetz-Buch IX – das ist das Gesetz-Buch 9,
und Gesetz-Buch III – das ist das Gesetz-Buch 3.

Hilfe für Berufs-Ausbildung

Menschen mit Behinderungen sollen
einen Beruf lernen können.

Damit sie das Geld selbst verdienen können,
das sie für ihr Leben brauchen.

Oder damit sie einen Teil von dem Geld verdienen,
das sie für ihr Leben brauchen.

Und damit sie selbst-bestimmt leben können.

Hilfen für die Berufs-Ausbildung
sind zum Beispiel besondere Hilfs-Mittel.
Oder Assistenten für die Ausbildung.

Die Assistenten begleiten behinderte Menschen
in die Berufs-Schule,
oder in das Berufs-Bildungs-Werk
oder das Berufs-Förderungs-Werk
oder an die Universität.

Die Assistenten helfen behinderten Menschen

  • im Unterricht
  • und in den Pausen.

Hilfe können Sie auch bekommen,
wenn Sie keinen Beruf lernen können.
Zum Beispiel weil Ihre Behinderung sehr schwer ist.
Sie können aber etwas für eine andere Tätigkeit lernen.

Und dafür können Sie auch Hilfe bekommen.

Für die Hilfe gibt es Regeln.
Die Regeln stehen
im Sozial-Gesetzbuch 12 in der Regel 54.
Und in den Regeln
in der Eingliederungs-Hilfe-Verordnung
in der Regel 13.

Sie müssen im Sozial-Amt einen Antrag stellen.

Weitere Hilfen für die Berufs-Ausbildung

Menschen mit Behinderungen können weitere Hilfe
für die Berufs-Ausbildung bekommen.
Diese Hilfe gibt es, wenn eine Ausbildung
nur  mit der Hilfe möglich ist.

Berufs-vorbereitendes Jahr

Eine Hilfe ist das berufs-vorbereitende Jahr.
Wenn Sie keinen Schul-Abschluss haben
können Sie den an einer Berufs-Schule nach-holen.
Dann haben Sie bessere Möglichkeiten
für eine Berufs-Ausbildung.

Ausbildung im Berufs-Bildungs-Werk

Menschen mit Behinderungen können in einem
Berufs-Bildungs-Werk einen Beruf lernen.
Das kann ein Beruf sein, den auch
Menschen ohne Behinderungen lernen können.

Im Berufs-Bildungs-Werk bekommen Sie aber Hilfe,
damit Sie den Beruf
auch mit Ihrer Behinderung lernen können.

Oder Sie lernen einen Beruf,
der besonders für Sie geeignet ist.

Es gibt auch andere Einrichtungen,die so eine Ausbildung machen.

Die  Ausbildung in einem Beruf-Bildungs-Werk wird bezahlt.
Und der Platz im Wohn-Heim wird bezahlt.
Oder Fahrt-Kosten.
Oder Hilfs-Mittel für die Berufs-Ausbildung.

Wer bezahlt die Hilfe für die Ausbildung?

Die Ausbildung bezahlt die Agentur für Arbeit.
Wenn Sie einen Unfall hatten
oder eine Berufs-Krankheit
bezahlt die Unfall-Versicherung die Ausbildung.

Hilfe, wenn Sie Ihre alte Arbeit
nicht mehr machen können

Sie haben schon einen Beruf gelernt.
Dann werden Sie aber sehr krank.
Oder Sie haben einen Unfall.

Nach der medizinischen Reha können Sie
Ihren alten Beruf nicht mehr machen.

Zum Beispiel wenn Sie Bus-Fahrer waren.
Durch die Krankheit können Sie schlecht sehen.
Dann dürfen Sie kein Busfahrer sein.

Sie können aber eine andere Arbeit machen.
Dann können Sie eine Umschulung  machen
im Berufs-Förderungs-Werk.

Eine Umschulung dauert 2 Jahre.

Die Kosten für die Ausbildung
werden für diese Zeit übernommen.

Die Prüfungs-Gebühren werden auch bezahlt.

Und die Bücher und Hefte, die Sie brauchen.

Auch die Arbeits-Kleidung wird bezahlt.
Und alle Arbeits-Geräte, die Sie brauchen.

Die Umschulung wird ausnahms-weise auch
länger als 2 Jahre bezahlt.

Zum Beispiel, weil Sie sehr krank sind
Und deshalb  länger brauchen,
die Umschulung abzuschließen.

Oder wenn klar ist,
dass Sie nach der Umschulung eine Arbeit bekommen.

Wer bezahlt die Umschulung?

Für die Umschulung bezahlt
die Renten-Versicherung
oder die Agentur für Arbeit
oder die Unfall-Versicherung.
Manchmal bezahlt auch das Sozial-Amt.

Hilfe bei der Arbeits-Suche

Wenn Sie eine Arbeit suchen, hilft Ihnen

  • die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hieß früher Arbeits-Amt.
  • Beratungs-Stellen für die Eingliederung in die Arbeit.
    Das schwere Wort dafür ist Integrations-Fach-Dienst.

Der Integrations-Fach-Dienst hilft
Menschen mit Behinderungen,

  • die besondere Betreuung brauchen bei der Arbeit.
    Die in einer Werkstatt viel gelernt haben.
    Und die einen neuen Arbeits-Platz
    außer-halb der Werkstatt suchen,
  • Der Integrations-Fach-Dienst hilft
    behinderten Schul-Abgängern,
    die Unterstützung bei der Arbeit brauchen.

Hilfe, damit Sie einen Arbeits-Platz bekommen
oder behalten können

Diese Hilfe wird bezahlt:

  • Kraft-Fahr-Zeug-Hilfe

für den Umbau von Ihrem Auto,
damit Sie mit Ihrer Behinderung Auto fahren können.

  • Fahrt-Kosten für Sie und Ihre Begleit-Person

wenn Sie sich einem Arbeit-Geber vorstellen
oder zu einer Ausbildung fahren
oder zu einer Behinderten-Einrichtung

  • Lohn-Ausfall

wenn Sie sich einem Arbeit-Geber vorstellen
oder zu einer Ausbildung fahren
oder zu einer Behinderten-Einrichtung

  • Arbeits-Assistenten

wenn Sie dadurch arbeiten können.

  • Hilfs-Mittel

am Arbeits-Platz
oder für einen sicheren Arbeits-Weg.

  • Technische Hilfs-Mittel zur Arbeit
  • Kosten für eine behinderten-gerechte Wohnung
  • und für den Umzug
    in eine behinderten-gerechte Wohnung
  • oder für die behinderten-gerechte Ausstattung einer Wohnung.

Leistungen für Arbeit-Geber

Damit behinderte Menschen eine Arbeit bekommen,
gibt es auch Leistungen für den  Arbeit-Geber.

Das sind zum Beispiel

  • Geld für die Ausbildung im Betrieb
  • Einen Teil vom Lohn,
    wenn ein schwer-behinderter Mensch
    eingestellt wird.
    Das Geld wird für ein Jahr bezahlt.
    Manchmal auch für 2 Jahre.
  • Geld für  Arbeits-Hilfen im Betrieb
    zum Beispiel für technische Hilfs-Mittel
  • Kosten für eine Probe-Beschäftigung.
    Zum Beispiel bei einem Praktikum von einem Werkstatt-Beschäftigten.

Die Werk-Statt für Menschen mit Behinderungen

Die Werkstatt ist eine besondere Einrichtung
für die Arbeit für Menschen mit Behinderungen.

In der Werkstattarbeiten Menschen mit Behinderungen,die keine Arbeit in einem anderen Betrieb bekommen.

Weil ihre Behinderung sehr schwer ist.Oder weil sie viel Betreuung bei der Arbeit brauchen.Oder weil sie noch viel lernen müssenfür eine Arbeit in einem anderen Betrieb.

In einer Werkstatt gibt es verschiedene Bereiche.
Die müssen Sie besuchen,
wenn Sie in einer Werkstatt arbeiten.

Das sind:

  • das Eingangs-Verfahren
  • der Berufs-Bildungs-Bereich
  • der Arbeits-Bereich

Das Eingangs-Verfahren
Hier wird geprüft, ob die Werkstatt für Sie
der richtige Arbeits-Platz  ist.
Das dauert 3 Monate.
Manchmal reichen schon 4 Wochen aus.

Der Berufs-Bildungs-Bereich
Im Berufs-Bildungs-Bereich
lernen Sie alles für Ihre Arbeit.

Das wird bezahlt,
wenn Sie dadurch in der Werkstatt arbeiten können.
Oder außerhalb der Werkstatt.

Der Berufs-Bildungs-Bereich dauert 2 Jahre.
Solange werden die Kosten bezahlt
wenn Sie dadurch wieder arbeiten können.

Die Zeit kann verkürzt werden,
wenn Sie in einem Betrieb
eine Weiter-Bildung gemacht haben.
Zum Beispiel als Unterstützte Beschäftigung

Der Arbeits-Bereich

Nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich
kommen Sie in den Arbeits-Bereich.

Unterstützte Beschäftigung

Schwer-behinderte Menschen
sollen auch in anderen Betrieben arbeiten können,
zusammen mit  Menschen ohne Behinderungen.
Und mit einem richtigen Lohn für die Arbeit.

Das schwere Wort dafür ist
eine versicherungs-pflichtige Beschäftigung
mit Tarif-Lohn.

Dafür können Sie in dem Betrieb
eine Weiter-Bildung bekommen.
Und Unterstützung bei der Arbeit.
Der Betrieb muss dafür geeignete Mitarbeiter haben.
Und behinderungs-gerecht sein.