Früh-Förderung und Schule

Früh-Erkennung und Früh-Förderung
als Leistung zur medizinischen Reha

Ihr Kind hat eine Behinderung.
Oder es entwickelt sich nur langsam.
Oder es besteht die Gefahr, dass es behindert wird.
Zum Beispiel nach einer Krankheit.

Dann bekommt Ihr Kind medizinische Reha.

Wichtig: Gehen Sie regel-mäßig
zu den Vorsorge-Untersuchungen.
Damit der Arzt früh erkennen kann,
ob Ihr Kind behindert ist.
Oder ob die Gefahr besteht, dass es behindert wird.
Das schwere Wort dafür ist Früh-Erkennung.

Ihr Kind kann dann früh gefördert werden.
Zum Beispiel durch eine Kranken-Behandlung.
Oder Ihr Kind bekommt Hilfs-Mittel,
zum Beispiel ein Hör-Gerät,
wenn es schlecht hören kann.
Ihr Kind kann eine Sprach-Therapie bekommen,
wenn es schlecht sprechen lernt.
Ihr Kind kann Kranken-Sport bekommen,
zum Beispiel wenn es schlecht laufen kann
oder wenn es die Arme schlecht bewegen kann.

Das schwere Wort dafür ist Früh-Förderung.

Ihr Kind kann Früh-Förderung
gleich nach der Geburt bekommen.
Wenn es nötig ist geht die Früh-Förderung
bis zum Schul-Anfang.

Früh-Förderung machen
·        Ärzte
·        Psychologen
·        Heil-Pädagogen
·        Sozial-Arbeiter.

Alle müssen gut zusammen-arbeiten.

Sie beraten mit Ihnen, welche Hilfe Ihr Kind braucht.
Und wie Sie Ihrem Kind selbst helfen können.

Es ist Ihr Recht, dass Ihr Kind die Hilfe bekommt.
Und es ist das Recht von Ihrem Kind,
dass es die Hilfe bekommt.

Die Regeln für die Früh-Förderung
stehen im Sozial-Gesetzbuch 9 in der Regel 26 und 30
Und in der Regel 55 und 56.
Und im Sozial-Gesetzbuch 5 in der Regel 43a.

In schwerer Sprache
werden die Gesetz-Bücher so geschrieben:
Gesetz-Buch IX – das ist das Gesetz-Buch 9,
Gesetz-Buch V – das ist das Gesetz-Buch 5.

Ihr Kind kann auch Hilfe bekommen,
wenn es sehr schwer behindert ist.

Die Leistungen heißen
heil-pädagogische Leistungen für Kinder,
die noch nicht in die Schule gehen.

Zum Beispiel kann Ihr Kind einen eigenen Betreuer
im Kinder-Garten bekommen.

Damit es im Kinder-Garten gut gefördert werden kann.
Und damit Ihr Kind später in eine Schule gehen kann.

Hilfe in der Schule

Kinder mit Behinderungen sollen gut lernen können.

Viele Kinder mit Behinderungen
lernen heute noch in Sonder-Schulen.
Aber sie sollen in den gleichen Schulen lernen können
wie alle Kinder.

Kinder mit Behinderungen brauchen dazu oft Hilfe.
Zum Beispiel brauchen sie Hilfs-Mittel für die Schule.

Oder einen Schul-Begleiter.Der Schul-Begleiter hilft dem Kind im Unterricht.

Und in den Pausen.
Damit das Kind so viel wie möglich
mit den anderen Kindern gemeinsam machen kann.

Oder das Kind braucht einen Fahr-Dienst,
damit es zur Schule kommt.
Oder einen Begleiter für den Schul-Weg.

Die Hilfen kann Ihr Kind bekommen
wenn es behindert ist.

Die Hilfen gibt es für die Grund-Schule
und für die Real-Schule
und für das Gymnasium.
Damit Ihr Kind die gleichen Möglichkeiten hat
für eine gute Schul-Bildung.

Die Hilfen für die Schule stehen im
Sozial-Gesetzbuch 12 in der Regel 54.
Und in den Regeln der Eingliederungs-Hilfe-Verordnung in der Regel 12.

In schwerer Sprache wird das Gesetz-Buch 12
so geschrieben – Gesetz-Buch XII.

Sie müssen im Sozial-Amt einen Antrag stellen.