Wie wird das Reha-System fit für die Zukunft?
Interview mit Prof. Dr. Annette von Kalckreuth
Die Reha-Ausgaben steigen rapide. Wie lassen sich Leistungsbedarf und Finanzkraft künftig in Einklang bringen?

Leiterin Abteilung Teilhabe,
Belange von Menschen mit
Behinderungen, Soziale
Entschädigung, Sozialhilfe, BMAS
Bild: Heidi Scherm
Wir stehen insgesamt vor der großen Aufgabe, den Sozialstaat so weiterzuentwickeln, dass er den Anforderungen unserer Zeit gerecht wird. Durch den demografischen Wandel sinkt die Anzahl derer, die in die Sozialsysteme einzahlen, gleichzeitig gehen viele Menschen früh in die Erwerbsminderungsrente. Aber auch der Fachkräftemangel in der Sozialverwaltung und die begrenzten haushaltspolitischen Spielräume stellen das deutsche Reha-System vor besondere Herausforderungen.
Gerade eine gelungene Reha kann dazu beitragen, dass Menschen länger gesund in Arbeit bleiben. Dazu müssen die Menschen aber einen guten Zugriff auf das Reha-System haben. Das ist noch nicht an allen Stellen optional. Eine gute Reha setzt schnelle und gezielte Leistungen voraus, aber auch eine verbesserte Zusammenarbeit der Reha-Träger untereinander. Ich denke da an eine stärkere Digitalisierung, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Bedarfsermittlung oder auch ganz generell an die Vereinfachung von Vewaltungsprozessen. Nur so können wir die Effizienz und Bürgerfreundlichkeit des Reha-Systems erhöhen und weitere Kostensteigerungen möglichst vermeiden.
Wie lässt sich sicherstellen, dass Menschen mit Reha-und Teilhabebedarf trotz angespannter finanzieller Lage nicht zu Verlierern von Sparmaßnahmen werden?
Wir dürfen nicht in die Versuchung geraten, kurzfristige Einsparungen erzielen zu wollen, indem wir Leistungen kürzen – das würde meines Erachtens langfristig höhere Kosten verursachen. Jeder Euro, der in Rehabilitation investiert wird, ist gut angelegtes Geld. Durch frühe und gezielte Rehamaßnahmen bringen wir Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben – das ist für den Staat deutlich günstiger, als später jahrzehntelang Sozialleistungen wie Erwerbsminderungsrenten oder Sozialhilfe zu erbringen.
Deswegen hebt auch der Koalitionsvertrag zurecht die Stärkung der Rehabilitation an mehreren Stellen hervor: So soll der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ gestärkt werden. Das Reha-System soll im Sinne des Prinzips „Leistungen aus einer Hand“ weiterentwickelt werden. Der Koalitionsvertrag rückt auch die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Bedarfen und mit psychischen Beeinträchtigungen stärker in den Fokus und unterstreicht die Bedeutung des Gemeinsamen Grundantrags für Reha- und Teilhabeleistungen, die gezielte Nutzung von Fallmanagement und die Bekanntmachung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in kleinen und mittleren Unternehmen.
Demografischer Wandel, nachhaltige Teilhabe, flexibles Reha-System: Welche sozialpolitische Dimension bietet der Gemeinsame Grund-antrag für Reha- und Teilhabeleistungen?
Der Gemeinsame Grundantrag ist ein tolles Beispiel für ein Projekt, das die eingangs angesprochenen Ziele zur Schaffung einer einfachen, digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung verspricht. Mit dem Gemeinsamen Grundantrag sollen zukünftig sämtliche Reha- und Teilhabe-Leistungen von allen Reha-Trägern in einem einzigen digitalen Antragsformular beantragt werden können. Der aktuelle Teilhabeverfahrensbericht listet knapp 1.100 Reha-Träger auf – das ist eine für Bürgerinnen und Bürger kaum durchschaubare Landschaft. Wie soll ich als normaler Mensch verstehen, an welchen Träger ich mich mit meinem individuellen Bedarf wenden muss? Wenn nun aber mittels eines einzigen Antrags alle Träger erreicht würden, wäre das eine immense Vereinfachung des Systems. Immerhin wurden im letzten Jahr rund 3,2 Mio. Reha-Anträge gestellt.
Die Menschen müssen sich dann keine Gedanken mehr machen, welcher Träger zuständig ist und welche Leistung für sie die beste ist. Sie können einfach ihren Bedarf und ihre Lebenssituation darstellen. Mithilfe von digitalen, KI-gestützten und barrierefreien Verfahren wird die Person zum richtigen Träger gelotst. Ohne Vorwissen, ohne Weiterverweisung, ohne Behörden-Ping-Pong. So können Leistungen zukünftig schneller und passgenauer erbracht werden.
Der Gemeinsame Grundantrag ist insofern zurecht eines der Leuchtturmprojekte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Digitalisierung, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Wir wollen damit den Sozialstaat insgesamt so weiterentwickeln, dass er im ökonomischen Sinne weniger bürokratische und dafür passgenaue Leistungen erbringt, orientiert an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger.
