Auftrag und Verpflichtung
Teilhabe und Gesundheit für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Aktion psychisch Kranke e. V. (APK)
Jeder Dritte ist einmal in seinem Leben von einer psychischen Erkrankung betroffen. Bei mehr als einer Million Menschen ist von einem langwierigen und schwereren Verlauf auszugehen, der einhergeht mit weitgehenden Beeinträchtigungen in der sozialen und beruflichen Teilhabe. Je länger der Krankheitsverlauf, umso stärker sind die Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.1 Die Erkrankungen stehen in Wechselwirkung mit den Lebensumständen. Gesellschaftliche Problemlagen wie Überforderungen in der Arbeitswelt, mediale Ersatzwelten einhergehend mit sozialer Isolierung oder materielle Notsituationen und Wohnraumverknappung, bedingen oft psychische Belastungen und Gefährdungen.
So ist der Anteil psychischer Krankheitslast von SGB-II-Empfangenden mit über 40 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Erwerbstätigen. Drei Viertel der obdachlosen Menschen sind psychisch erkrankt. Unsere Sozial- und Gesundheitssysteme sind gemeinsam gefordert, wieder Wege zur Teilhabe in der Gesellschaft zu eröffnen. Erfahrungen mit Verläufen erfolgter Genesung zeigen, welche wertvollen Beiträge diese Menschen wiederum für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten können. Die Behandlungsangebote sind differenziert und umfassen stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote. Aufsuchende Angebote wurden verstärkt ausgebaut. Gleichwohl liegen insbesondere bei schweren Erkrankungen auch 50 Jahre nach der Psychiatrie- Enquete Versorgungslücken und Probleme vor – sei es in den Krisenhilfen bzw. der Notfallversorgung, in der ambulanten Soziotherapie oder in den Übergängen zwischen erforderlichen Leistungen. Wartezeiten verhindern nicht selten nahtlose Behandlungsverläufe. Die Koordination der Hilfen ist nicht ausreichend gewährleistet. In zwei Psychiatriedialogen wurden Reformvorschläge entwickelt, deren Umsetzung sich auf dem Weg befindet.

Mit der Behandlung mildern sich die Symptome und deren Auswirkungen. Gleichwohl bleiben Beeinträchtigungen der körperlichen bzw. mentalen Funktionen, auch Barrieren in der Umwelt wirken sich bei der gesellschaftlichen Teilhabe verstärkt aus. Teilhabeorientierte Behandlungskonzepte sind noch nicht in der Fläche implementiert. Die Entstehung der Erkrankung und die Genesung verlaufen sehr unterschiedlich vor dem Hintergrund der jeweiligen psychischen Störung und auch die Beeinträchtigungen entwickeln sich heterogen.
Ohne Teilhabe keine Gesundung
Wenn die Behandlung nicht ausreicht, um die Folgen der Erkrankung zu überwinden und bedarfsgerechte Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation nicht erreichbar sind, führen die Wege oft wieder zurück in die Überlastung und Wiedererkrankung. Ohne Teilhabe keine Gesundung und der viel beschriebene Drehtüreffekt der wiederkehrenden Behandlungsbedürftigkeit tritt ein. Die fehlenden Angebote der ambulanten und mobilen medizinischen Rehabilitation wirken sich hier verstärkend aus.
Personenzentrierter Ansatz
Die Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen durch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen. Zugleich konnte in mehr ambulante Hilfeleistungen auch monetär entlastend umgesteuert werden. Gleichwohl gibt es Zugangsprobleme, fehlt es teilweise an Passgenauigkeit, Brüche im Verlauf sind nicht selten und Schnittstellenprobleme wären vermeidbar. Auch formulierte Zielsetzungen bzw. die Zielerreichung verlieren im Laufe der Leistungsdurchführung an Bedeutung.
Überprüfungen sind sinnvoll, wirksam und gesetzlich verankert und sollten Bestandteil von Qualitätssicherung sein. Eine Verschränkung mit Ressourcen im Lebensalltag der Rehabilitanden findet noch nicht ausreichend statt; das ICF-Konzept bietet vielfältige Ansätze ressourcenorientiert vorzugehen. Leistungserbringende können wesentliche Beiträge zur personenzentrierten Bedarfsermittlung und Hilfeplanung leisten.

Die Aktion Psychisch Kranke hat für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mit dem Konzept des Personenzentrierten Ansatzes frühzeitig notwendige Verfahren in Bezug auf Bedarfsgerechtigkeit vorgelegt. Der dort entwickelte integrierte und kompakte Behandlungs- und Rehabilitationsplan ist zielorientiert und bezieht alle Lebensbereiche mit den individuell notwendigen Hil- feleistungen ein. Auch die ICF-Systematik wurde integriert.
Die Funktion der Hilfeplankonferenz und die Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson schaffen Transparenz und Verbindlichkeit für die Leistungsbeziehenden, die Leistungserbringenden und die Leistungsträger. Der Vorrang von nichtpsychiatrischen Hilfen, die Lebensweltorientierung und Kostenneutralität in Umsteuerungsprozessen sind fester Bestandteil.
In über 50 Modellregionen konnte die Wirksamkeit dieses Ansatzes nachgewiesen werden. Die Etablierung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden waren und sind dann ein weiterer Sicherungsmechanismus für Nachhaltigkeit. Auch die Konzeption der Gesundheitssorge der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation hat in Richtung der personenbezogenen Koordination und Zugänglichkeit der Leistungen weitreichende Impulse gesetzt.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Personenzentrierung gesetzlich festgeschrieben. Verankert wurden Teilhabepläne und -konferenzen, die Umsetzung steckt laut Teilhabeverfahrensbericht aber noch in den Kinderschuhen. Die Bedeutung von Fallmanagement wurde erkannt, das vorgesehene Fallmanagement im SGB VI und der Verfahrenslotse im SGB VIII sind erste Ausdrücke, auch der Koalitionsvertrag knüpft daran an. Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wird hier aufgrund des komplexen Hilfebedarfs die Übertragung in alle Leistungsbereiche und die Abstimmung in der Koordination entscheidend sein. Psychisch erkrankte Menschen bedürfen personeller Kontinuität, die auf Vertrauen und Verbindlichkeit beruht.
Gesundheit und Teilhabe gehören untrennbar miteinander zusammen. Individuelle Wege zu eröffnen ist Auftrag und Verpflichtung zugleich für die Hilfesysteme. Die Werteausrichtung und die bewährten Verfahren des Personenzentrierten Ansatzes und die Konzeption der Gesundheitssorge können im Sinne der betroffenen Menschen und angesichts der monetären Herausforderung in den sozialen Sicherungssystemen einen Orientierungsrahmen bieten. Wir brauchen nicht nur eine lernende Gesetzgebung, die die Personenzentrierung in den Mittelpunkt stellt, sondern in gleicher Weise und teilweise vorrangig eine lernende Umsetzung und Weiterentwicklung.
Teilhabeforum
Das im Februar gestartete und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Teilhabeforum wird für die notwendige Weiterentwicklung der Hilfeangebote eine von der Aktion Psychisch Kranke organisierte Plattform bieten. In dem beteiligungsorientierten Dialogformat wird der Fokus auf Handlungsbedarfen und konkreten Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Sinne des Koalitionsvertrages liegen. Ergebnisse werden mit dem Abschluss 2028 vorliegen.
Fußnote:
1 Die Quellenangaben der im Text angegebenen Datenzusammenhänge in dem gesamten Beitrag sind in der Online-Version des Reha-Info hinterlegt.
