Editorial Reha-Info 02/2026

Liebe Leserin und lieber Leser,
„Grundrechte der Menschen werden zum Kostenfaktor und Luxusgut“ – mit dieser Überschrift beschreibt die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die aktuelle Debatte über Teilhabe. Gesprochen wird vor allem über steigende Ausgaben, Fallzahlen und Belastungsgrenzen. Weniger im Fokus steht dabei der rechtliche Ausgangspunkt, von dem aus diese Debatte eigentlich zu führen wäre. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein im Grundgesetz geschützter Anspruch basierend auf Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip und Benachteiligungsverbot. Diese Rechte bilden den Maßstab staatlichen Handelns – auch unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Eine Diskussion, die ihren Schwerpunkt bei den Kosten individueller Leistungen setzt, greift zu kurz. Viele Unterstützungsbedarfe entstehen nicht aus der Behinderung selbst, sondern aus Strukturen, die Teilhabe erschweren oder verzögern: nicht barrierearm gestaltete Schulen und öffentliche Einrichtungen, unzureichend verzahnte Übergänge, parallele Prüfungen, verspätete Entscheidungen. Individuelle Leistungen sind in diesen Fällen notwendig und rechtlich geboten. Sie gleichen systemisch verursachte Defizite aus. Wird Teilhabe überwiegend unter Kostengesichtspunkten diskutiert, verschiebt sich der Fokus von der Frage der Wirksamkeit hin zur Frage der Begrenzung – und genau dort beginnt das eigentliche Problem.
Denn Wirtschaftlichkeit entscheidet sich an der Qualität von Strukturen und Prozessen. Barrierearme Umgebungen, rechtzeitige und passgenaue Leistungen, eine verlässliche Verzahnung der Akteure und präventive Ansätze reduzieren Unterstützungsbedarfe, bevor sie entstehen. Sie ersetzen individuelle Leistungen nicht, entlasten das System aber dort, wo Teilhabe andernfalls nur über zusätzliche Hilfen erreichbar wäre.
Diese Perspektive verschiebt die Debatte. Es geht nicht um ein Entweder-Oder von Grundrechten und Wirtschaftlichkeit, sondern um die Frage, wie der grundrechtliche Anspruch organisiert wird. Ein leistungsfähiges Reha- und Teilhabesystem zeigt sich nicht darin, wie konsequent es begrenzt, sondern darin, wie frühzeitig und wirksam es Teilhabe ermöglicht. Das zeigen auch die Beiträge dieser Ausgabe.
Herzliche Grüße und alles Gute für Sie
Ihre Gülcan Miyanyedi
