Video und Kurzbericht

„Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“

Mit dem trägerübergreifend abgestimmten Grundantrag soll es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, mit nur einem Antrag bei allen Reha-Trägern Teilhabeleistungen digital und barrierefrei zu beantragen.
Im Projekt „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ wurde hierzu ein Prototyp entwickelt, der von verschiedenen Gruppen getestet wurde:

  • Antragstellende, die potenziell einen „Reha-Antrag“ für sich oder andere stellen,
  • Fachkräfte der Reha-Träger, die Anträge bearbeiten,
  • Akteurinnen und Akteure im Reha-System sowie
  • Beratungsfachkräfte der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung

In einem Kurzbericht wurden nun Hintergrund, Rahmenbedingungen, Durchführung und Ergebnisse der Erprobung des Prototyps zusammengefasst. Auf Basis der Erprobungsergebnisse beraten aktuell verschiedene Akteurinnen und Akteure über die Weiterentwicklung des Prototyps. Ein Video auf der Website der BAR bietet zusätzlich Einblicke in den Prototyp des Reha- Antrags.

www.bar-frankfurt.de > Themen > Reha-Prozess > Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen > Prototyp und Erprobungsergebnisse