Flexibilität und Professionalität sind das A und O

Berufliche Sicherung in Sachsen

Die Integrationsfachdienste Sachsen decken die Beratung schwerbehinderter sowie gleichgestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Sachsen ab. Eine Hauptaufgabe des IFD ist die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse. Ein Fallbeispiel soll die multimodale Arbeitsweise des IFD verdeutlichen.

Herr K. arbeitete als Küchenhelfer in einer Kindertageseinrichtung in Teilzeit und wandte sich auf Grund einer für ihn belastenden Arbeitssituation an den IFD. Nach einer Erstberatung wurde deutlich, dass eine zugrunde liegende Körperbehinderung sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit dazu führten, dass Herr K. mit seiner Arbeitssituation deutlich überfordert war und es zu einer akuten psychischen Krisensituation kam. Im Fallverlauf führte der IFD zahlreiche psychosoziale Beratungsgespräche mit Herrn K., in denen eine berufliche Neuorientierung thematisiert wurde. Mit einer Verbesserung der Situation im bestehenden Arbeitsverhältnis war nicht zu rechnen. Als alternative Arbeitsfelder konnte sich Herr K. eine andere Tätigkeit als Küchenhelfer oder als Mitarbeiter im Reinigungsdienst vorstellen.

Nach Rücksprache mit dem aktuellen Arbeitgeber wurde Herrn K. ein Probearbeiten im Reinigungsdienst einer Integrationsfirma ermöglicht. Mit dem Integrationsamte Chemnitz wurde die Anschaffung eines Fahrzeuges besprochen, das Herr K. auch mit seinem Mopedführerschein nutzen konnte, um die zu reinigenden Objekte gut erreichen und Arbeitsmaterial transportieren zu können. Die Probearbeit zeigte allerdings, dass Herr K. auch mit den Anforderungen dieser Tätigkeit überfordert war. Man bot ihm alternativ die Arbeit in einer Klinikküche mit anschließender Übernahmechance an. Daraufhin entschied sich Herr K, sein bestehendes altes Arbeitsverhältnis zu beenden.
Da sich sein psychischer Gesundheitszustand erneut verschlechterte, war eine sofortige stationäre Behandlung unumgänglich. Natürlich war der Klient sehr besorgt, dass sein neues Arbeitsverhältnis unter diesen Umständen nicht haltbar sei. So erhöhte sich der Betreuungsbedarf des Klienten deutlich. Der IFD blieb in engem Kontakt. Ein Antrag auf ALG I wurde in die Wege geleitet. Der Arbeitgeber stellte in Aus-sicht, den Beginn des Arbeitsverhältnisses aufzuschieben, bis Herr K. genesen sei. Parallel dazu unterstützte ihn der IFD im Rahmen der Bearbeitung des ALG-I Antrages bei der Agentur für Arbeit, stellte den Kontakt zu einem Facharzt für Psychiatrie und zum zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst her, um bei möglichen Krisensituationen reagieren zu können.

Nach seinem Krankenhausaufenthalt begann er dann die geplante Probetätigkeit. Die Arbeit bereitete ihm Freude und wirkte sich positiv auf seine psychische Gesundheit aus. Herr K wurde nach der Probearbeit als Mitarbeiter der Integrationsfirma eingestellt. Die Arbeit in der Klinikküche führte leider zu dauerhaften körperlichen Beschwerden. Seinem Arbeitgeber war es zum Glück möglich, Herrn K. eine Tätigkeit im Kassenbereich des Mitarbeiter-Restaurants der Klinik anzubieten. Er wurde an einer sogenannten Karten-Kasse eingesetzt, so dass er sonst typische Tätigkeiten, wie z. B. Wechselgeld ausgeben, nicht ausführen musste. Auch wenn Herr K. zwischenzeitlich wieder in die Klink musste, hat er sich gut in das Restaurant-Team integriert. Er übt seine Tätigkeit weiterhin mit viel Freude und Mo-tivation aus. Eine Betreuung durch den IFD ist nicht mehr notwendig.

Das Fallbeispiel verdeutlicht die komplexen Beratungsanliegen, die eine intensive und zeitaufwendige Begleitung durch den IFD nötig machen. Die Begleitung von Herrn K. umfasste zwei Jahre und ließ sich nur mit Flexibilität und großer Professionalität durchführen. Alle Fachberatungskräfte des IFD verfügen über ausgewiesene Beratungskompetenzen und ein grundlegendes Verständnis hinsichtlich der Integrität und dem Wert jedes einzelnen Menschen, unabhängig von seiner Identität und seines Status. Die Fachberatungskräfte handeln lebensweltbezogen und somit in den Strukturen der Klientinnen und Klienten.

Gregor Kunze, Kommunaler Sozialverband Sachsen