Bundesland: Nordrhein-Westfalen

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Eckdaten

Name, Bezeichnung

BEI_NRW - Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten

Veröffentlich- ungsdatum/Version

Version Dezember 2017

Ausgangs- dokument

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes die in Westfalen-Lippe erprobten Hilfeplanverfahren (sogenanntes Standardhilfeplanverfahren und Projekt Teilhabe2015) weiterentwickelt.

Eigenentwick- lung/ Fremdentwicklung

Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL)

Begleitforschung

k. A.

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

k. A.

Beteiligung

Durchführung eines Partizipationsworkshops mit Wohlfahrtsverbänden und Leistungserbringern am 8.11.2017; Einbezug von Selbsthilfeverbänden und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege

Umsetzungs- phase

Einführungsphase; Anwendung BEI_NRW seit 2018, landesweit ab 2020, schrittweise regionale Einführung

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung / Themenblöcke

1 Bogen, 11 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

Basisbogen mit Stammdaten, bisherigen Unterstützungsleistungen, Leitzielen, aktueller Lebenssituation nach 9 Lebensbereichen, Selbstdarstellung der Lebenssituation inkl. Bedürfnissen, Wünschen, Zielen, Ressourcen, Barrieren, herausragenden biographischen Ereignissen, Ziel- und Leistungsplanung, Zielprüfung und Wirkungskontrollen, (inkl. datenschutzrechtlicher Hinweise)

Seitenzahlen (insgesamt) und nach Bestandteilen

19 Seiten

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgrup- pen, Leistungsträger

Aufbauend auf den einzelnen Lebensbereichen
Erfassung bisheriger Leistungen der Pflege, GKV, LTA, gemäß § 57 SGB IX, Leistungen der Eingliederungshilfe, weiterer Leistungen
Es wird kein Bezug zu den Leistungsgruppen (§ 5) hergestellt.

Fremd-Material

Zusatzerhebung „Persönliche Sicht“, aktuelle fachärztliche Stellungnahmen, Bescheide

Varianten

Gesamtinstrument je in Erwachsenen- und Kinderversion

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

„Persönliche Sicht“ Erstantrag des Menschen mit Behinderungen

„Persönliche Sicht“ Hinweise zur Antragsstellung

Leichte Sprache: „Schweige-Pflicht“ und „Daten-Schutz“

Flyer „Einführung BEI_NRW“ beim LWL

Der Gesprächsleitfaden ist in einfacher Sprache formuliert. Auch die Ziel- und Leistungsplanung ist „einfacher Sprache“ formuliert.

Anwendung des Instruments

Gespräch

Das BEI_NRW wird in einem dialogischen Prozess im Gesamtplanverfahren angewandt

Anwendungs- hinweise

Handbuch, Leitfaden, Gesamtplan

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

Teil des Gesamtplan-/ Teilhabeplanverfahrens

Bezugsquellehttps://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/antraege_und_verfahren/hilfeplanverfahren_2/hilfeplan_1.jsp
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