Bundesland: Niedersachsen

Angabe

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Eckdaten

Name, Bezeichnung

B.E.Ni Niedersachsen (BedarfsErmittlung Niedersachsen)

Veröffentlichungs-datum / Version

Verbindliche Anwendung von B.E.Ni ab dem Jahr 2018

Ausgangs-dokument

B.E.Ni NiedersachsenBedarfsErmittlung Niedersachsen

Eigenentwicklung/ Fremdentwicklung

Selbstentwicklung / Projektgruppe mit Beteiligung von Praktikern aus den Kommunen: LAG FW / LAG ppN (Leistungserbringer), AG kommunale Spitzenverbände, Betroffene, MS / LS inkl. Geschäftsstelle B.E.Ni

Begleitforschung

k.A.

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

k.A.

Beteiligung

In der Projektgruppe waren nach der vorliegenden Beschreibung keine Menschen mit Behinderungen bzw. der Landesbehindertenbeauftragte vertreten. Sie werden zumindest nicht erwähnt. 

Umsetzungsphase

Regelhaft eingeführt seit 01.01.2018

Verbindliche Einführung der Arbeitsversion 2.0 zum 20.07.2018

Seit August 2021 verbindliche Anwendung von B.E.Ni 3.0 in der sachlichen Zuständigkeit überörtlicher Träger

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung / Themenblöcke

4 Teile; 27 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

A – Basisdaten
B – Beeinträchtigung, Aktivität, Teilhabe
C – Zielplanung
D – Ergebnis – Empfehlung

Seitenzahlen (insgesamt)

Basisdaten: 9 Seiten

  • funktionsbezogene Bedarfseinschränkung: 16 Seiten
  • Zielplanung: 4 Seiten
  • Ergebnisempfehlung: 12 Seiten
  • Feststellung der Leistungen: 9 Seiten
  • Maßnahmeplanung: 9 Seiten
  • Verlaufsbericht/Zielauswertung: 96 Seiten
  • Zielüberprüfung: 40 Seiten
  • Zielauswertung Wirkungskontrolle: 69 Seiten
 

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger

Fokus: Beschreibung der Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in 9 Lebensbereichen

Das Ergebnis / die Empfehlung wird in Leistungsgruppen übersetzt (Bogen D)

Fremd-Material

Ärztliche Stellungnahmen vor Einsatz von B.E.Ni

Varianten

Erwachsene und Kinder/Jugendliche, minderjährig, Bogen A

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

k.A.

Anwendung des Instruments

Gespräch

Bedarfsermittlungsgespräch

Anwendungs- hinweise

Instrument als Gesprächsleitfaden und zur Dokumentation
Überprüfung (spätestens nach 2 Jahren)

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

BE-I ist nicht der Teilhabeplan / Gesamtplan und ist nicht zu verknüpfen mit den Verfahren:

  • HMB-W (Ermittlung des Hilfebedarfs für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen)
  • HMB-T (Hilfebedarf für Menschen mit Behinderungen im Bereich Tagesstruktur)

Teil 3 des Gesamtprozesses

Bezugsquellehttps://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderungen/eingliederungshilfe/bedarfsermittlungsinstrument_niedersachen_b_e_ni/das-bedarfsermittlungsinstrument-niedersachsen-202033.html
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