Bundesland: Sachsen-Anhalt

Angabe

Antwort

Eckdaten

Name, Bezeichnung

ELSA-Teilhaben (Eingliederungshilfe Land Sachsen-Anhalt)

Veröffentlichungs-datum/
Version

09.07.2020, aktuelle Version vom 13.12.2021

Ausgangs- dokument

Kein Ausgangsdokument

Eigenentwicklung/
Fremdentwicklung

Es handelt sich hierbei um eine Eigenentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt

Begleitforschung

k.A.

Zeitpunkt/Phase in der Begleitforschung stattfindet

k.A.

Beteiligung

k.A.

Umsetzungsphase

k.A.

Instrument – Inhalte und Aufbau

Unterteilung/ Themenblöcke

4 Teile (= 3 Formularteile und 1 Anhang-Teil); 30 Themenblöcke

Aufbau des (Haupt-)Instru-mentariums

Formularteil 1: Erkrankungen, Gesundheitsprobleme, bisherige/aktuelle Leistungen, beantragte Leistungen, Biographisches, Sozialanamnese, Sicherung des Lebensunterhalts

Formularteil 1a: Angebote der EUTB, Teilhabeplankonferenz, Gesamtplankonferenz

Formularteil 2:  Beeinträchtigungen, Ziele, Lebensbereiche, Leistungsbereiche, Zusammenfassung

Formularteil 3: Förderbedarf / Betreuungsbedarf, Feststellung der erforderlichen Leistungen, Festlegung der Leistungsformen

Anhang

Erläuterung der ICF-Codes

Seitenzahlen (insgesamt)

35 Seiten; 25 Seiten Formulare, 10 Seiten Anhang

Erhebung des umfassenden Bedarfs - Lebensbereiche, Leistungsgruppen, Leistungsträger

Formularteil 1 und 3: bisher erhaltene Leistungen und zu erhaltende Leistungen über alle Träger hinweg

Formularteil 2: Förderfaktoren/Hemmnisse nach Lebensbereichen und Leistungsbereichen

Der Bedarf wird anhand der Lebensbereiche nach ICF erhoben

Ausgehend von den Lebensbereichen werden Leistungsbereiche gebildet (Arbeit, Wohnen und Freizeit, analog ITP)

Nach Leistungsgruppen wird nicht explizit gefragt

Auch werden im Ergebnis keine Leistungsgruppen gebildet

Fremd-Material

k.A.

Varianten

Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Barrierefreiheit (Oberbegriff)

Leichte Sprache

k.A.

Anwendung des Instruments

Gespräch

Erhebung von Formularteil I im Vorfeld des Gesamtplangesprächs

Anwendungs-hinweise

Wenn die Voraussetzungen nach § 19 SGB IX (Teilhabeplanung) nicht erfüllt sind, soll in jedem Fall eine Gesamtplankonferenz durchgeführt werden (ELSA Ia, S. 1)

Rolle des Instruments im gesamten BE-Prozess

Die Bedarfsermittlung ist unverzichtbarer Baustein des Gesamtplanverfahrens und Teil des Fallmanagements

Bezugsquellehttps://sozialagentur.sachsen-anhalt.de/downloads/hilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen/
Weitere Informationen zum Thema Weiterentwicklung und Forschung
Zum Filtern Icon auswählen
News
Termine
Publikationen
BAR