Wege zur Teil-Habe

Sie brauchen Leistungen zur Reha

Zum Beispiel nach einem Unfall.
Oder einer schweren Krankheit.

Es ist wichtig, dass Sie gut beraten werden.
Und dass Sie schnell die Hilfe bekommen,
die Sie brauchen.

Die Beratung können Sie bekommen
wenn Sie behindert sind.
Oder wenn die Gefahr besteht,
dass Sie behindert werden.

Beratungs-Stellen für Reha

Es gibt besondere Beratungs-Stellen für Reha.
Das schwere Wort dafür ist
Gemeinsame Service-Stellen für Reha.
Das wird so gesprochen: Sörvis-Stellen.

Solche Beratungs-Stellen gibt es in allen Land-Kreisen
und in großen Städten.

In den Beratungs-Stellen
arbeiten Fach-Leute zusammen.
Sie wissen sehr viel über Reha.

Die Fach-Leute wissen
welche Hilfe Sie bekommen können.
Zum Beispiel bei der medizinischen Reha
oder Hilfen für die Arbeit
oder für die Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Fach-Leute wissen auch
wo Sie die Hilfe bekommen können.
Zum Beispiel in einer Klinik.
Oder bei Ihrer Arbeit.

Die Fach-Leute wissen auch wer die Hilfe bezahlt.
Zum Beispiel die Kranken-Versicherung.
oder die Renten-Versicherung.
oder die Unfall-Versicherung.
oder die Agentur für Arbeit.
oder die Sozial-Hilfe.
oder die Integrations-Ämter.

Das sind Leistungs-Träger für Reha.

Die Leistungs-Träger
arbeiten alle nach den gleichen Regeln.

Damit Menschen schnell Hilfe bekommen.

Das steht so im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Wer kann zu den Beratungs-Stellen gehen?

  • Alle behinderten Menschen.
  • Alle Menschen,
    die eine Behinderung bekommen können.
  • Eltern von behinderten Kindern.
  • Personen, die behinderte Menschen unterstützen.
  • Arbeit-Geber

Was machen die Beratungs-Stellen?

Sie bekommen Beratung, welche Hilfe es für Sie gibt.
Und wann Sie diese Hilfe bekommen können.
Und wer die Hilfe leistet.

Sie bekommen Hilfe wenn ein Gutachten nötig ist.
Gutachten heißt,
dass zum Beispiel ein Fach-Arzt schreibt,
welche Behandlung nötig ist.

Und ob Sie wieder arbeiten gehen können.

Sie können Beratung bekommen
wenn Sie Persönliches Geld wollen.
Das schwere Wort für Persönliches Geld ist Persönliches Budget .
Das wird so gesprochen: Büdschee.

Die Beratungs-Stellen unterstützen auch Betriebe.
Zum Beispiel wenn Ihr Arbeits-Platz
verändert werden muss.
Damit Sie weiter Ihre Arbeit machen können.
Oder damit Sie in Ihrem Betrieb eine Arbeit bekommen,
die Sie machen können.

Wie arbeiten die Beratungs-Stellen?

Die Beratungs-Stellen arbeiten
mit vielen anderen Einrichtungen zusammen.
Zum Beispiel mit Selbst-Hilfe-Gruppen.
Und mit Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Sie arbeiten auch mit Arbeit-Gebern zusammen.
Und mit Ärzten oder Fach-Kräften für Reha.
Und mit Einrichtungen, die Reha machen.

Die Beratungs-Stellen arbeiten auch
mit den Pflege-Kassen zusammen.
Die B-A-R hat ein Falt-Blatt geschrieben.
Darin steht was die Beratungs-Stellen machen.

Damit Sie wissen, wo solche Beratungs-Stellen sind
haben die ein gemeinsames Zeichen.
Das sieht so aus.
Im Internet finden Sie eine Liste,
wo in Ihrer Nähe eine Beratungs-Stelle ist.
So heißt die Seite im Internet:
www.reha-servicestellen.de

Die B-A-R macht Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Beratungs-Stellen.
Damit Sie gut beraten werden.

Die B-A-R hat Regeln aufgeschrieben
für die Arbeit in den Beratungs-Stellen.
Alle 3 Jahre berichten die Beratungs-Stellen
über ihre Arbeit.

Wo werden Sie auch gut beraten?

Viele Behinderten-Vereine beraten über mögliche Hilfen.
Oder Selbst-Hilfe-Gruppen,
das sind Gruppen von Menschen
mit der gleichen Behinderung oder Krankheit.

Es gibt auch Sozial-Dienste in Kranken-Häusern
oder in Gesundheits-Zentren.

Von den Sozial-Diensten werden Sie auch beraten:
zur Medizinischen Reha,
zur Teil-Habe am Arbeits-Leben,
zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft.

Was machen Integrations-Fach-Dienste?

Integration heißt Eingliederung.

Der Fach-Dienst berät Menschen mit Behinderungen die eine Arbeit suchen.
Oder die ihren Arbeits-Platz behalten wollen.
Und dabei Hilfe brauchen.

Die Integrations-Fach-Dienste arbeiten nach Regeln.
Die Regeln stehen im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Wie beginnt eine Leistung zur Teil-Habe?

Wenn Sie Leistungen zur Reha wollen,müssen Sie einen Antrag stellen.

Es wird geprüft welche Hilfe möglich ist.Und ob die Hilfe für Sie nützlich ist.

Den Antrag müssen Sie stellen bevor die Hilfe beginnt.

Leistungen bei einem Unfall

Sie haben einen Unfall bei der Arbeit.
Oder auf dem Weg zur Arbeit,
oder auf dem Weg nach Hause von der Arbeit.

Nun brauchen Sie Hilfe für die Arbeit
oder Hilfs-Mittel.
Sie wollen eine Reha haben.

Sie brauchen keinen Antrag für die Reha zu stellen.
Ihr Chef muss den Unfall
an die Unfall-Versicherung melden.

Oder der Arzt muss den Unfall melden,
wenn er sie behandelt nach dem Unfall.

Dazu gibt es Regeln.
Ihr Chef muss die Regeln einhalten.
Und der Arzt muss die Regeln einhalten.

Sozial-Hilfe

Das Sozial-Amt muss Ihnen helfen,
wenn es erfährt dass Sie Hilfe brauchen.

Sie können auch selbst
einen Antrag beim Sozial-Amt stellen,
wenn Sie Hilfe brauchen.

Kranken-Versicherung

Die Kranken-Versicherung kann Ihnen helfen.
Wenn Ihr Arzt sagt, dass Sie so krank sind,
dass  Sie vielleicht nicht mehr arbeiten können.
Die Kranken-Versicherung kann dann sagen,
Sie müssen bei der Renten-Versicherung
einen Antrag stellen für die Reha.

Die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit kann auch sagen,
Arbeitslose sollen eine Reha machen.
Damit sie wieder eine Arbeit bekommen können.

Leistungen zur Teil-Habe können
auch Ärzte für Sie beantragen.
Aber nur, wenn Sie das wollen.

Dafür gibt es Regeln.
Und alle Ärzte müssen gut zusammen arbeiten.

Die Renten-Versicherung

Sie können einen Antrag auf Rente stellen,
weil Sie behindert sind.
Und weil Sie deshalb nicht mehr arbeiten können.
Die Renten-Versicherung kann dann sagen,
Sie sollen erst eine medizinische Reha machen.
Oder eine Reha zur Teil-Habe an der Arbeit.

Was können Sie machen,
wenn eine Leistung abgelehnt wird?

Es kann sein, dass Ihr Antrag ablehnt wird.
Zum Beispiel Ihr Antrag auf Kosten
für ein Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.

Sie bekommen dann einen Brief.
Darin steht, dass Sie die Hilfe nicht bekommen.

Wenn Sie die Hilfe trotzdem wollen,
können Sie das sagen.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie können in Wider-Spruch gehen.

Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.
Sie können Hilfe im Sozial-Gericht bekommen.
Lassen Sie sich beraten.
In einer Beratungs-Stelle.