Leistungen durch die Unfall-Versicherung

Ziele der Unfall-Versicherung

Leistungen von den Unfall-Versicherungen sollen

  • Krankheit und Behinderung vermeiden
  • Krankheit und Behinderung mildern
  • die Folgen von Krankhet und Behinderung mildern
  • helfen, dass Kinder nach einem Unfall
    in die Schule gehen können,
  • helfen, dass Erwachsene
    einen Arbeits-Platz haben,
  • helfen, dass eine Person im Alltag
    gut zurecht kommt,
  • helfen, dass eine Person am Leben in der Gemeinschaft teil-nehmen kann
  • Pflege-Leistungen bezahlen,
  • Heil-Behandlungen mit bezahlen,
  • Hilfen im Alltag mit bezahlen.

Wann bezahlt die Unfall-Versicherung Leistungen
zur teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft?

Die Unfall-Versicherung zahlt
bei einem Arbeits-Unfall.
Oder wenn Sie einen Unfall
auf dem Weg zur Arbeit hatten.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.

Die Unfall-Versicherung zahlt auch,
wenn Sie eine Berufs-Krankheit haben.
Oder von einer Berufs-Krankheit bedroht sind.

Die Unfall-Versicherung bezahlt nur,
wenn der Unfall durch die Arbeit entstanden ist.
Und wenn Sie durch den Unfall
einen Gesundheits-Schaden haben.

Die Unfall-Versicherung bezahlt auch,
wenn Sie durch den Beruf krank werden.
Oder wenn Sie durch den Beruf
krank werden können.

Zum Beispiel haben Friseure oft Haut-Ausschlag.
Das kommt von den vielen chemischen Stoffen.
Zum Beispiel von der Haar-Farbe.

Die Unfall-Versicherung bezahlt dann
Leistungen zur Teil-Habe am Leben
in der Gemeinschaft.
Die Unfall-Versicherung bezahlt auch
Leistungen zum Persönlichen Budget.

Wer bekommt Leistungen
aus der Unfall-Verischerung?

Alle Personen,die eine Unfall-Versicherung haben:

  • Arbeit-Nehmer im Beruf
  • Studenten in der Hoch-Schule
  • Schüler in der Schule
  • Kinder im Kindergarten oder in der Kinder-Krippe
  • ehren-amtlich Beschäftigte
  • Blut-Spender
  • Menschen,
    die anderen Menschen das Leben retten
    und dabei einen Unfall haben,
  • Menschen, die an einer
    Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
    zum Beispiel in einem Berufs-Bildungs-Werk
  • Menschen, die an einer
    Wieder-Eingliederungs-Maßnahme teilnehmen,
    zum Beispiel in einem Berufs-Förderungs-Werk.
  • Pflege-Personen
  • Bestimmte Selbst-Ständige,
    zum Beispiel Landwirte.