Leistungen durch die Jugend-Hilfe

Was macht die Jugend-Hilfe?

Das Ziel der Jugend-Hilfe ist,
dass Kinder gut aufwachsen können.
Kinder sollen gut lernen können.
Sie sollen gut versorgt werden von ihren Eltern
und gut erzogen werden.
Kinder sollen gesund aufwachsen können.

Das macht das Jugend-Amt für alle Kinder.

Kinder mit einer seelischen Behinderung
bekommen vom Jugend-Amt Eingliederungs-Hilfe.
Oder Kinder,
die eine seelische Behinderung bekommen können.

Das Jugend-Amt will,
dass die Kinder keine seelische Behinderung bekommen.
Oder dass die seelische Behinderung wieder weg geht.
Oder nicht so schlimm wird.

Die Regeln für die Hilfen stehen im Sozial-Gesetz-Buch 8.

Wer bekommt Leistungen aus der Jugend-Hilfe
zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft?

Leistungen zur Teil-Habe
am Leben in der Gemeinschaft  bekommen

  • Kinder, von der Geburt bis sie 14 Jahre alt sind,
  • Jugendliche, von 14 bis 18 Jahre
  • und  junge Erwachsene, von 18 bis 27 Jahre.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
bekommen Leistungen,
wenn sie eine seelische Behinderung haben.
Oder wenn sie eine seelische Behinderung
bekommen können.

Das Jugend-Amt holt sich dafür ein Gutachten

  • von einem Kinder-Arzt für seelische Gesundheit.
    Das schwere Wort dafür ist Kinder-Psychiater.
  • Oder von einem Kinder-Psychologen.
    Das ist ein Fach-Mann für seelische Gesundheit
    der aber kein Arzt ist.

Der Arzt oder der Psychologe müssen aufschreiben,
wie schwer die seelische Behinderung ist.
Und wie stark das Kind
an der Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft
eingeschränkt ist.

Hilfe können auch Eltern
von seelisch behinderten Kindern bekommen.
Damit sie ihre Kinder gut erziehen können.

Hilfe können auch Eltern mit Behinderungen bekommen,
damit sie ihre Kinder gut erziehen können.

Zum Beispiel muss das Jugend-Amt
den Gebärden-Sprach-Dolmetscher bezahlen
für Gespräche mit Eltern, die nicht hören können.

Für die Hilfen wird ein Hilfe-Plan aufgeschrieben.
Im Hilfe-Plan muss stehen,

  • Welche Hilfe bezahlt wird.
  • Was mit der Hilfe erreicht werden soll.
  • Wer die Hilfe leistet.
  • Wie lange die Hilfe geleistet wird.
  • Wann das nächste Gespräch für den Hilfe-Plan ist.

An dem Gespräch nehmen die Eltern teil.
Und der Amts-Vormund.
Oder die Person, die für das Kind verantwortlich ist.
Und ein Mitarbeiter vom Jugend-Amt.
Und ein Mitarbeiter von dem Dienst,
der die Hilfe leistet.

Im Hilfe-Plan-Gespräch wird geprüft, ob die Hilfe gut ist.
Und wie die Hilfe weiter-gehen soll.

Welche Leistungen Bezahlt die Jugend-Hilfe
zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft?

Die Jugend-Hilfe bezahlt für Kinder und Jugendliche
mit einer seelischen Behinderung
die gleichen Leistungen wie die Eingliederungs-Hilfe.

Die Aufgaben für die Jugend-Hilfe
erfüllt das Jugendamt.

Das Jugend-Amt prüft, welche Hilfe das Kind braucht.
Oder der Jugendliche
Oder welche Hilfe für die Familie nötig ist.

Diese Hilfen bezahlt das Jugend-Amt:

  • ambulante Hilfe,
    das heißt, der Helfer kommt in die Familie
  • Betreuung in einer Tages-Einrichtungen für Kinder
  • Hilfen durch geeignete Pflege-Personen
  • Hilfen in Heimen und Wohn-Gruppen

Wann bezahlt die Jugend-Hilfe Leistungen
zur Teil-Habe am leben in der Gemeinschaft?

Das Jugend-Amt bezahlt Leistungen,

  • Wenn es erfährt,
    dass ein seelisch behindertes Kind Hilfe braucht.
    Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag
    an das Jugend-Amt stellen.
    Und wenn das Jugend-Amt geprüft hat,
    welche Hilfe das Kind braucht.
  • Und wenn die Eltern einverstanden sind mit der Hilfe.
    Oder der Amts-Vormund von dem Kind.
    Oder eine andere Person, die für das Kind verantwortlich ist.

Manchmal bezahlt das Jugend-Amt nur einen Teil.
Die Eltern müssen auch einen Teil selbst bezahlen.
Fragen Sie danach im Jugend-Amt.

Wann bezahlt die Jugend-Hilfe keine Leistungen
zur Teil-Habe am Leben in der Gemeinschaft?

Das Jugend-Amt bezahlt Leistungen
für Kinder mit einer seelischen Behinderung.

Für Kinder mit einer anderen Behinderung bezahlt
die Eingliederungs-Hilfe im Sozial-Amt.

Das ist in manchen Bundes-Ländern anders.
Fragen Sie im Jugend-Amt
oder im Sozial-Amt.