Zwei-Jahres-Bericht nach § 13 Abs. 8 SGB IX - diesmal anders

Alle 2 Jahre teilen die Rehabilitationsträger der BAR ihre Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach SGB IX mit. Ebenso einbezogen werden Erfahrungen der Organisationen behinderter Menschen. Eine Zusammenfassung davon stellt die BAR dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Ländern zur Verfügung. Der Bericht für den Zeitraum 2012/2013 ist nun erstmalig  weiterentwickelt und auf eine neue Grundlage gestellt worden. Dabei werden im Rahmen von wechselnden Schwerpunkten einzelne Gemeinsame Empfehlungen vertiefter in den Blick genommen. Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen, werden zu den Schwerpunkten jeweils konkret auf die Empfehlungen bezogene Fragen formuliert. Die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen können so diff erenzierter analysiert werden. Für die aktuelle Berichtsperiode ist dies hinsichtlich
der Gemeinsamen Empfehlungen „Begutachtung“ und „Unterstützte Beschäftigung“
erfolgt. Die anderen Gemeinsamen Empfehlungen werden weiterhin als allgemeine
Einschätzungen in Form von Kompaktberichten erfasst und zusammengestellt.
Die neue Struktur erlaubt beispielsweise Rückschlüsse auf Regelungen zu  Qualitätsanforderungen oder ob die Gemeinsame Empfehlung Eingang in trägerspezifi sche Konzepte gefunden hat. So konnte beispielsweise für die Gemeinsame  Empfehlung „Unterstützte Beschäftigung“ festgestellt werden, dass deren Relevanz bei den Rehabilitationsträgern unterschiedlich ist, jedoch, wenn sie angewendet wird, als gut strukturiert, verständlich und praxistauglich bewertet wird. Darüber hinaus  wurden auch verschiedene Ausgestaltungen bei der Anfertigung und Nutzung von Teilhabeplänen festgestellt. Verbesserungsbedarf sieht hier keiner der Träger. Schon der aktuelle Zwei-Jahres-Bericht zeigt, dass die Rehabilitationsträger auf Ebene der BAR einen neuen Weg beschreiten, der Rückschlüsse und Ableitungen zu verbesserter Erreichung der Teilhabeziele erlaubt. Der Bericht kann auf der BAR-Internetseite heruntergeladen werden.