Reha-Info 04/2014 - Editorial

Verständlichkeit von Informationen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch wenn das immer so eingehalten würde, müssten wir uns über die Handlungsfelder Verständliche Sprache bzw. Leichte Sprache nicht „unterhalten“. Nur wer Informationen hat und diese versteht, kann mit diesen Informationen umgehen. Im
Rahmen von Rehabilitation und Teilhabe ist das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung als zentrales Ziel hervorgehoben: Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte oder chronisch kranke Menschen sollen selbst entscheiden können, was sie an Unterstützung benötigen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass sie ihre Möglichkeiten kennen, sie verstehen und damit umgehen können. Die Akteure im Bereich von Reha und Teilhabe sind deshalb verpfl ichtet, allen Menschen mit Behinderung den Zugang zu Informationen zu garantieren.
Dass sich jeder Interessierte eine Broschüre bestellen oder Informationen im Internet abrufen kann, reicht da bei Weitem nicht aus. Barrierefreiheit und Zugang zu Information umfasst auch, dass diese verstanden werden können. Wer kennt nicht umständlich formulierte Texte, die zwar durchaus vollständig und richtig sind? Aber sie zu verstehen, gelingt oft nur mit Mühe, manchmal gar nicht. Dass sie Menschen mit kognitiven Einschränkungen verschlossen bleiben, ist mehr als wahrscheinlich und deshalb nicht akzeptabel.
Viele Akteure bieten inzwischen Informationen in Leichter Sprache an. Auch die BAR wird ihren „Wegweiser Rehabilitation und Teilhabe“ in leichte, verständliche Sprache übertragen und somit auch einen Beitrag zur Erfüllung der  UN-Behindertenrechtskonvention leisten.
Mit der Sprache erschließen wir uns die Welt – es geht darum, Sprache so  einzusetzen, dass die, die wir erreichen wollen, nicht an die Grenzen sprachlichen Verständnisses stoßen. Klare, verständliche, leichte Sprache – das ist ein anspruchsvoller Auftrag und letztlich ein Gewinn für alle.

 

Seien Sie herzlich gegrüßt

Ihre Helga Seel

Geschäftsführerin der BAR