5. Deutscher REHA-Rechtstag

Vergütung, Vergabe und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das waren die zentralen Themen des 5. Deutschen REHA-Rechtstages am 23. September in Kassel. Über Herausforderungen bei der Vereinbarung von Vergütungen in der Rehabilitation referierten Dr. Harry Fuchs und Rechtsanwalt Christian Grube, Vorsitzender einer Schiedsstelle. Insbesondere in der Diskussion zeigte sich, dass noch nicht alle Wünsche des Gesetzgebers und der Praxis im Zusammenspiel der handelnden Akteure erfüllt sind, nicht zuletzt angesichts bleibender gesetzlicher Interpretationsspielräume. Einige Teilnehmer schlugen vor, gemeinsame Empfehlungen auf Ebene der BAR zu vereinbaren. In seinem anschließenden Vortrag plädierte Reinhardt Wilke, u.a. stellv. Vors. des Vergabesenats am OLG Schleswig, für eine umfassende Anwendung des Vergaberechts auf den Bereich der Rehabilitation. Rechtliche und praktische Fragstellungen dazu konnten im Tagungsverlauf jedoch nicht eindeutig geklärt werden, z. B. die konkrete Beschreibung des Erfolgs von Rehabilitation oder das Verhältnis der im SGB IX vorgesehenen Strukturverantwortung der Rehabilitationsträger zu den vergaberechtlichen Vorgaben. 

 

In das Schwerpunktthema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) führte Prof. Dr. Katja Nebe mit ihrem Vortrag ein. Deutlich wurde insbesondere, dass die Umsetzung des BEM nach wie vor zahlreiche Fragen aufwirft. Die Themen „Vergütung“ und „BEM“ wurden in Arbeitsgruppen vertieft. Zum Schluss der Tagung gab Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, wie bereits im vergangenen Jahr den Teilnehmern einen Einblick in den aktuellsten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rehabilitation. Insgesamt erwies sich der REHA-Rechtstag einmal mehr als eine wertvolle Plattform für Informationen und Austausch über aktuelle und zentrale Rechtsfragen in der Rehabilitation.