Die BAR und ihre Mitglieder

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Gremium der BAR. Einmal im Jahr treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Mitglieder. Dann gilt es Bilanz zu ziehen und sich für kommende Aufgaben zu rüsten. Gemeinsam mit ihren Mitgliedern ist die Bar gewappnet für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen.

Wer sind die Mitglieder der BAR? In den nächsten Ausgaben der Reha-Info stellen sie sich vor, geben einen Einblick in ihre Arbeit, fokussiert auf die Aufgaben als Reha-Träger. Den Aufschlag macht die Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbringt als Träger der Arbeitsförderung Dienstleistungen im gesamten Spektrum der Berufs- und Arbeitswelt. Daher ist sie – unabhängig von ihrer Rolle als Rehabilitationsträger – wichtiger Partner für die Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit den anderen Trägern der beruflichen Rehabilitation, sondern auch für die Kooperation mit allen an der beruflichen Eingliederung befassten Stellen. Dazu gehören Schulen, Integrationsämter, Reha-Einrichtungen, Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen.

Für die BA ist professionelle Beratung das wichtigste Instrument, um Menschen mit Behinderung bei ihrer beruflichen Eingliederung zu unterstützen. Ihr Beratungskonzept hat zentrale Prinzipien:

  • Kunden werden bestmöglich unterstützt.
  • Kunden sind aktive und Eigenverantwortung tragende Partner.
  • Der Berater hat stets die Ressourcen des Kunden im Blick.
  • Der Beratungsprozess ist für den Kunden transparent.
  • Die Beratung erfolgt ergebnisorientiert.
  • Aktivitäten und Ziele werden verbindlich durch gemeinsame Vereinbarungen und Absprachen.

Die im Beratungs- und Integrationsprozess vereinbarten Schritte sollen für den Kunden transparent und nachvollziehbar sein. Daher hat die BA für ihre Prozesse verbindliche Qualitätskriterien formuliert, die den Aspekten Wirkung, Wirtschaftlichkeit und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess verpflichtet sind. Denn die eingesetzten Mittel müssen sinnvoll verwendet werden, um qualitativ hochwertige Reha-Verfahren mit einer hohen tatsächlichen Erfolgswirkung in einer angemessenen Prozessdauer zu erzielen.

Um Menschen mit Behinderungen zu integrieren, investiert die BA als Rehabilitationsträger jährlich große Summen, 2010 insgesamt 2,70 Mrd. Euro. Wozu wird das Geld verwendet? Der Schwerpunkt liegt im Übergang von der Schule in den Beruf. 2010 besuchten 92.700 junge Menschen mit Behinderung eine berufsfördernde Maßnahme. Aber auch im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung wurden 21.700 Menschen mit Behinderung in Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert. Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wurden zudem 26.800 Personen unterstützt.

Dabei richtet die BA ihre Förderpolitik an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Prinzipien aus: allgemeine vor besonderen Leistungen, betriebliche vor außerbetrieblichen Maßnahmen, wohnortnahe vor Internatsmaßnahmen. Zudem orientiert sie sich an den Marktanforderungen und den Erwartungen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Doch welche neuen Herausforderungen stellen sich in den nächsten Jahren?

Unternehmen brauchen Fachkräfte, Tendenz steigend. Das hat zu einem großen Teil mit der Alterung unserer Gesellschaft zu tun. Die BA kennt auch die Umbrüche in der Arbeitswelt und weiß um das Anwachsen neuer Beschäftigungsformen und die steigenden Anforderungen, die gerade auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung oder ältere Beschäftigte zu spüren bekommen.

Beim Eintritt in die Arbeitswelt spielen die Schulen eine prägende Rolle. Die Orientierung und Vorbereitung auf das Berufsleben wird dort über Jahre maßgeblich geleistet. Infolge der UN-Behindertenrechtskonvention werden sich die Schulsysteme stärker inklusiv gestalten als bisher. Diese Vorarbeit aufzugreifen und konsequent fortzusetzen, ist Aufgabe der BA. Als Haupt-Reha-Träger bei der beruflichen Ersteingliederung von Jugendlichen ist sie hier gefordert. Inklusive Schulsysteme müssen konsequenterweise in inklusive berufliche Ausbildungssysteme münden.

Der von der Demografie diktierten Entwicklung des Arbeitsmarkts kann mit den Möglichkeiten Beraten, Fördern, Qualifizieren begegnet werden. Denn die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen wird sich infolge sinkender Geburtenzahlen zukünftig auch auf Jugendliche ausdehnen, die noch vor ein paar Jahren nicht zum Zuge gekommen wären. Es bieten sich daher zunehmend auch Jugendlichen mit Behinderung Chancen auf eine betriebliche Ausbildung oder Eingliederung. Hier soll stärker als bisher eine auf den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgerichtete Berufsorientierung und Beratung junger Menschen mit Behinderung Weichen stellen.

Gleichzeitig werden die Beschäftigten in den nächsten Jahren immer älter. Für die Betriebe heißt das: Qualifiziertes, von Behinderung bedrohtes Personal im Betrieb erhalten. Die Prävention und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit gewinnen an Bedeutung. An diesen Entwicklungen müssen sich in Zukunft alle Rehabilitationsträger und alle mit der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung befassten Stellen orientieren.

Die BAR hat die Aufgabe, zwischen den Reha-Trägern gemeinsame Sichtweisen, Standpunkte, Vereinbarungen und Entscheidungen abzustimmen und zu gestalten. Dazu sind umfassende Abstimmungsprozesse erforderlich. Das ist häufig komplex, zeitaufwändig und nicht immer konfliktfrei. Die BA sieht die BAR daher als lösungs- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, für ihre Mitglieder, aber auch für alle anderen am Rehabilitationsgeschehen beteiligten Akteure. Als „Klammer“ der Rehabilitationsträger koordiniert die BAR gemeinsame Aufgaben, die regelmäßig von den Mitgliedern in einem Orientierungsrahmen vereinbart werden.