Soziale Entschädigung bei Gesundheits-Schäden

Ziele im Entschädigungs-Recht

Die soziale Entschädigung
hilft bei Gesundheits-Schäden.
Zum Beispiel bei einem Unfall im Wehr-Dienst.
Oder bei einem Gesundheits-Schaden
durch eine Impfung.

Der Schaden muss anerkannt sein.
Das heißt, ein Arzt muss den Schaden fest-stellen.
Die Entschädigung bezahlt das Versorgungs-Amt.
Oder das Landes-Versorgungs-Amt.

Leistungen für die medizinische Reha beantragen Sie
bei den Haupt-Fürsorge-Stellen.
Oder bei der Fürsorge-Stelle in Ihrem Wohn-Ort.
Oder bei Ihrer Kranken-Versicherung.

Wer bekommt Leistungen?

Im Bundes-Versorgungs-Gesetz (B-V-G) steht,
wer Entschädigungs-Leistungen bekommt.

Das sind zum Beispiel:

  • Kriegs-Opfer
  • Angehörige von Kriegs-Opfern
  • Wehr-Dienst-Opfer
  • Angehörige von Wehr-Dienst-Opfern