Neuer BAGüS-Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe

In 2024 erhielten 495.722 Menschen Assistenzleistungen; 267.414 Menschen waren in WfbMs beschäftigt.

Der BAGüS-Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe 2026 für das Berichtsjahr 2024 ist erschienen und online veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse und Entwicklungen in den Bereichen Soziale Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Soziale Teilhabe

  • Ende 2024 erhielten 495.722 volljährige Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 23.987 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einer Steigerung von 5,1 Prozent entspricht.

  • 190.704 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2023 ein Rückgang um 0,5 Prozent), 301.498 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2023 ein Plus von 8,9 Prozent), 3.520 volljährige Personen erhielten Leistungen in Pflegefamilien (166 Personen bzw. 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr).

  • Der Fallzahl-Zuwachs bei den Assistenzleistungen findet ausschließlich außerhalb besonderer Wohnformen statt.

  • Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2024 einen Wert von 61,5 Prozent. Sie misst den Anteil der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Assistenzleistungen (jeweils inklusive Leistungen in Pflegefamilien). Diese Quote wächst gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozentpunkte.

  • Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (63,5 Prozent), 30,2 Prozent haben eine seelische Behinderung und 6,3 Prozent eine körperliche Behinderung.

  • 40,5 Prozent der leistungsberechtigten Personen in den besonderen Wohnformen sind weiblich.

  • Rund 70 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die außerhalb besonderer Wohnformen Assistenzleistungen erhalten, sind seelisch behindert, gefolgt von Personen mit einer geistigen Behinderung (24,1 Prozent) und Menschen mit einer körperlichen Behinderung (6,1 Prozent).

  • 49,2 Prozent der leistungsberechtigten Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen sind weiblich.

  • 2024 gaben die Eingliederungshilfeträger für die besonderen Wohnformen 10,15 Milliarden Euro aus, 860 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 9,2 Prozent). Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 4,7 Milliarden Euro ausgegeben, 860 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 22.6 Prozent). Die Ausgaben für Erwachsene in Pflegefamilien sind um rund zwölf Millionen Euro auf 71,2 Millionen Euro gestiegen (plus 19,9 Prozent).

  • Ende 2024 erhielten 41.292 Personen Leistungen in Tagesförderstätten, 1.190 Personen der 3 Prozent mehr als im Vorjahr.

  • Für die Tagesförderstätten wurden im Jahr 2024 ca. 1,42 Milliarden Euro ausgegeben (für identische Träger im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von rund 92 Millionen Euro bzw. 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

 

Teilhabe am Arbeitsleben

  • In den Werkstätten waren Ende 2024 insgesamt 267.414 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.

  • Die Zahl der Werkstattbeschäftigten sinkt bundesweit seit 2020. Sie ging in 2024 um 2.371 leistungsberechtigte Personen oder 0,9 Prozent zurück (im Vorjahr: Rückgang um 3.037 leistungsberechtigte Personen bzw. 1,1 Prozent).

  • Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten ist in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte auf 21,9 Prozent gestiegen.

  • Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2024 rund 5,97 Milliarden Euro (ein Zuwachs um ca. 372 Millionen Euro oder 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 22.208 Euro (ein Anstieg um 1.610 Euro bzw. 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

  • Für die Angebotsform der „Anderen Leistungsanbieter“ wurden Ende 2024 83 Anbieter und 983 Leistungsbeziehende gezählt (in 2023: 76 Anbieter und 836 Leistungsbeziehende).

  • Zum Stichtag 31.12.2024 erhielten 3.923 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX). Das sind 446 Personen oder 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen in einigen Bundesländern länderspezifische Leistungen, die mit dem Budget für Arbeit vergleichbar sind, und somit auch Angebote umfassen, die die Eingliederungshilfe nicht mitfinanziert (insgesamt 3.776 Personen und damit 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr).

  • Für 142 Personen finanzierten die Träger der Eingliederungshilfe zum Stichtag 31.12.2024 ein Budget für Ausbildung (2023: 87 Personen).