Empfehlungen Phase E - Ein wichtiger Baustein der neurologischen Rehabilitation

„Nichts ist mehr wie es vorher war“:  nicht mehr gehen können wie vorher, die Hand nicht mehr einsetzen können wie bisher, nicht mehr richtig sprechen, sich nicht mehr erinnern können, Freude und Leid nicht mehr empfinden können – dies sind nur wenige Beispiele für Einschränkungen, die das Leben und die Lebensplanung der Menschen mit Hirnschädigung und ihrer Angehörigen oftmals dramatisch verändern.

Jährlich erleiden über 270.000 Menschen meist unfallbedingt eine mehr oder weniger schwere Schädelhirnverletzung . Schlaganfälle, entzündliche Hirnerkrankungen, Hirntumorerkrankungen führen pro Jahr bei mehr als 500.000 Menschen zu einer Hirnschädigung. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass in Deutschland ungefähr 800.000 Menschen mit den Folgen einer Hirnschädigung leben, viele davon mit dauerhaften Einschränkungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Eine Schädigung des Gehirns kann sich in jedem Lebensalter ereignen. Betreffen kann es jeden: Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene im erwerbsfähigen Alter sowie Erwachsene im Rentenalter.

Die neurologische Rehabilitation leistet einen entscheidenden Beitrag, um Menschen mit einer neurologischen Erkrankung oder Behinderung dabei zu unterstützen, ein größtmögliches Maß an Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität zu erlangen oder wieder zu erlangen.

Das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation stellt eine Einteilung der Behandlung und Rehabilitation von erwachsenen Patienten mit Erkrankungen des Nervensystems, insbesondere Schlaganfall und Schädelhirnverletzung , in sechs Phasen A bis F dar: Die Intensiv- und akutmedizinischen Behandlungsphasen einschließlich Frührehabilitation (Phasen A und B), die Phasen der medizinischen Rehabilitation (Phasen C und D), die Phase nachgehender und beruflicher Rehabilitationsleistungen (Phase E) sowie die Phase, in der unterstützende, betreuende und/oder zustandserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden (Phase F). Die Patienten müssen nicht immer alle Phasen nacheinander durchlaufen. Der Übergang von einer Phase in eine andere ist abhängig von der individuellen Symptomatik, von bestimmten Patientencharakteristika sowie von Behandlungs-/Rehabilitationszielen, -aufgaben und -leistungen, die für jede Phase definiert sind.

Im Phasenmodell der Neurorehabilitation leitet also die Phase E über von der stationären Versorgung in die ambulante Nachsorge und hat damit eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu Selbstständigkeit und Teilhabe.

 

Mit der vorliegenden Broschüre wird die Phase E der neurologischen Rehabilitation erstmals trägerübergreifend beschrieben. Sie soll die Akteure vor Ort dabei unterstützen, ihrer hohen Verantwortung bei der Entscheidung über Hilfeleistungen und deren Umsetzung gerecht zu werden.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert ein Höchstmaß an Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung und die volle Teilhabe an allen Bereichen des Lebens. Sie verpflichtet alle Akteure im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe auf dieses Ziel. Vor diesem Hintergrund bedeutet Inklusion, für die betroffenen Menschen Chancengleichheit herzustellen, ob bei der beruflichen Teilhabe möglichst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder insgesamt am Leben in der Gemeinschaft. 

Für Menschen mit einer neurologischen Erkrankung ist maßgeblich, dass die Vielschichtigkeit von Schädelhirnverletzungen, ihre Auswirkungen und Verläufe als Besonderheit angemessen berücksichtigt werden. Grundbedingung hierfür ist eine den Menschen mit neurologischer Erkrankung zugewandte und vorurteilsfreie Haltung, sowie fundiertes Wissen um die Besonderheiten der Erkrankung.