Die BAR und ihre Mitglieder

Wer sind die Mitglieder der BAR? In dieser Ausgabe der Reha-Info stellt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe vor und gibt einen Einblick in ihre Arbeit.

 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
 – BAGüS –
ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller überörtlichen Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland. Überörtliche Träger der Sozialhilfe ist, je nach Landesrecht, entweder das Land oder ein Höherer Kommunalverband. Insgesamt gibt es 23 Mitglieder der BAGüS.

Wesentliche gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, hier vor allem das SGB XII, das den überörtlichen Trägern in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht bestimmte Aufgaben zuweist.

Die BAGüS hat sich zum Ziel gesetzt, zur Entwicklung lebensnaher und praxisgerechter Sozialgesetze sowie durch eine einheitliche Rechtsanwendung zu einer wirksameren Gestaltung der Hilfen und zur Gleichbehandlung der Menschen, die Ansprüche auf Leistungen gegen ihre Mitglieder haben, beizutragen.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet die BAGüS eng und kooperativ mit den zuständigen parlamentarischen Gremien, mit den für soziale Leistungen Verantwortung tragenden Ministerien im Bund und in den Ländern sowie mit den Kommunalen Organisationen zusammen.

Partner der BAGüS sind aber auch diejenigen Organisationen, die ebenfalls Aufgaben in Fragen der Ausführung und der Weiterentwicklung der Sozialgesetze wahrnehmen und Verantwortung tragen. Der Schwerpunkt der Aufgaben der Mitglieder der BAGüS liegt vor allem in folgenden Aufgabenfeldern:

 ·        Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,

·        Hilfe zur Pflege,

·        Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten,

·        Hilfen für Deutsche im Ausland.

Hinter den Aufgaben stehen eine Vielzahl individueller Leistungen und Hilfen. Einige der Wichtigsten sind:

Für Menschen mit Behinderungen

·        die vorschulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder zur Vorbereitung auf den Schulbesuch,

·        Leistungen zum Besuch behinderungsspezifischer Schulformen,

·        Hilfen zum Besuch einer Hochschule,

·        Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen,

·        Leistungen zum Wohnen und Leben in betreuten Wohnformen,

·        Versorgung mit Hilfsmitteln.

 Für Menschen mit Pflegebedarf

·        die Pflege und Betreuung in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen, soweit diese Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz an Ergänzung durch die Sozialhilfe bedürfen.

Für Personen in besonders schwierigen Lebensverhältnissen (z. B. für Obdachlose, straffällig gewordene Menschen, Nichtsesshafte),

·        persönliche Beratung,

·        Hilfen bei der Beschaffung einer Wohnung,

·        Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes,

·        Unterstützung zur Bewältigung des Alltagsleben.

 Für Deutsche im Ausland

·        wenn diese nur mit Mitteln der Sozialhilfe aus Deutschland ihren notwendigen Lebensunterhalt sichern können und eine Rückführung nach Deutschland nicht möglich ist,

·        für die Rückführung Deutscher infolge einer im Ausland eingetretenen wirtschaftlichen Notlage.

 Trägerübergreifende Zusammenarbeit

Für die Mitglieder der BAGüS ist die Kooperation mit anderen Rehabilitationsträgern und die trägerübergreifende Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der Systemnachrangigkeit der Sozialhilfe ist die Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern bzw. anderen Rehabilitationsträgern bedeutsam. Hierfür ist die Mitarbeit mit und unter dem Dach der BAR wichtig. Beispielhaft sei hier die Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung (§  14 SGB IX) genannt, an der auch die BAGüS mitgewirkt hat.

Der Kernaufgabenbereich der Mitglieder der BAGüS liegt in der Eingliederungshilfe für Leistungen zum Wohnen und für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Dies ist zwangsläufig mit vielen Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern verbunden (Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.).

Gerade mit Blick auf trägerübergreifende Zusammenarbeit ist auf die Orientierungshilfe der BAGüS zu den Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen sozialen Leistungen vom 24.11.2009 hinzuweisen. Diese Orientierungshilfe ist über die Internetseite der BAGüS (www.bagues.de) abrufbar.

 Weitere Veröffentlichungen der BAGüS

Mit dem seit 1998 erscheinenden „Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe“ verfolgt die BAGüS das Ziel, eine möglichst vollständige Zusammenschau der Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe („Wohnen“ und „Arbeiten“) abzubilden. Damit entsteht ein differenzierteres Abbild des Leistungsgeschehens, als durch die amtliche Erhebung der Sozialstatistik.

Der Kennzahlenvergleich kann auf der Internetseite der BAGüS unter Veröffentlichungen/Druckwerke abgerufen werden. Der letzte Bericht ist für das Berichtsjahr 2011 erstellt worden. Der Kennzahlenbericht für das Berichtsjahr 2012 wird Anfang nächsten Jahres veröffentlicht.

Eine weitere viel beachtete Veröffentlichung der BAGüS sind die Werkstattempfehlungen. Die sozialrechtliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung veranlasste die BAGüS, bereits im Jahre 2002 erstmals Werkstattempfehlungen herauszugeben, die nunmehr in ihrer 4. Fassung (Stand Mai 2013) überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst worden sind.

Eine weitere hervorzuhebende Veröffentlichung der BAGüS sind die Empfehlungen für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte zum Besuch einer Hochschule, die im letzten Jahr überarbeitet wurden.