DRV-Reha-Bericht 2012

Reha-Bedarf wird weiter steigen

„Der Reha-Bedarf wird in den nächsten Jahren weiter steigen.“ Das ist eine Kernaussage des Reha-Berichts Update 2012 der Deutschen Rentenversicherung. In den Jahren 2010 und 2011 sei das Reha-Budget weitgehend vollständig ausgeschöpft worden. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist es deshalb notwendig, die Mittel für  Rehabilitationsleistungen künftig zu erhöhen. Sonst könne das Reha-Budget nur durch den Verzicht auf notwendige Leistungen weiter eingehalten werden.

Mit dem Reha-Bericht Update 2012 hat die DRV Bund die wichtigsten aktuellen Daten und Fakten zur Rehabilitation der Rentenversicherung vorgelegt. Rund 5,66 Mrd. € hat sie für Rehabilitation und Teilhabe im Jahr 2011 ausgegeben. Bedingt durch den demografischen Wandel und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, so der Bericht, benötigen immer mehr Versicherte Rehabilitationsleistungen. So seien die bewilligten Leistungen von 2005 bis 2011 für die medizinische und berufliche Rehabilitation um jeweils 24 % angestiegen. Diese Tendenz werde sich auch mittelfristig weiter fortsetzen. Die Rentenversicherung nennt in ihrem Reha-Bericht hierzu verschiedene Gründe: „Einerseits gelangt die „Baby-Boomer-Generation“ in ein Alter, in dem besonders häufig Rehabilitationsbedarf entsteht (demografische Entwicklung). Andererseits machen die Anhebung von Altersgrenzen für den Rentenbezug und der zunehmende Wegfall vorgezogener Formen von Altersrenten gezielte Rehabilitationsleistungen notwendig, um die Erwerbsfähigkeit der Versicherten bis zum Rentenalter zu erhalten. Hinzu kommen weitere relevante Entwicklungen wie z. B. die Zunahme der Anschlussrehabilitation (AHB), der psychischen Störungen mit Rehabilitationsbedarf, der onkologischen Rehabilitation, der Stufenweisen Wiedereingliederung zu Lasten der Rentenversicherung sowie der Ausbau präventiver Leistungen.“

Auswirkungen habe dies vor allem auf das gesetzlich festgelegte Reha-Budget, das durch den wachsenden Reha-Bedarf immer weiter ausgeschöpft werde. Um diese Zunahme wenigstens ansatzweise auszugleichen, hat die Deutsche Rentenversicherung eine Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Berechnung des Reha-Budgets ab dem 1. Juli 2013 gefordert.

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Alterssicherung“ will die Bundesregierung  hier offenbar nachbessern. Die Einführung einer Demografiekomponente solle sicherstellen, dass der finanzielle Mehrbedarf bei der jährlichen Festsetzung der für Rehabilitationsleistungen bereitgestellten Mittel berücksichtigt werde. Die Rentenversicherung rechnet bis 2017 mit einem Mehraufwand von 300 Mio. € für das Reha-Budget. Das Reha-Budget könne kurz-und mittelfristig nicht mehr die stetig steigenden Kosten aus der Reha-Bedarfsentwicklung abdecken.

Reha von Kindern und Jugendlichen

Bei der Weiterentwicklung der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen sieht die Rentenversicherung zunehmend komplexere Anforderungen. Zwar ließen rückläufige Geburtenzahlen die Antragszahlen sinken, dafür müsse man aber mit Veränderungen im Krankheitsspektrum rechnen. „Psychische Störungen, chronische Krankheiten und Mehrfacherkrankungen nehmen zu.“ Auch sei es immer wichtiger, den Reha-Erfolg durch nachfolgende Maßnahmen und Leistungen zu stabilisieren.

Qualitätssicherung

Im Rahmen der Reha-Qualitätssicherung versucht die Rentenversicherung die Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehöre auch die bereits seit 1998 durchgeführte Rehabilitandenbefragungen über die Reha-Ergebnisse. So habe man beispielsweise eine hohe Qualität der berufsbegleitend ambulanten Sucht-Rehabilitation erzielen können. Laut einer zwischen Oktober 2009 und September 2011 durchgeführte Befragung sehen sich 86 % der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der Lage, auch langfristig abstinent zu bleiben. Von 4233 Fragebogen aus 329 ambulanten Einrichtungen betrug der Rücklauf 40 %. Dabei seien auch große Qualitätsunterschiede zwischen den Einrichtungen deutlich geworden.

Stichwort Sozialmedizinische Begutachtung

Bei der Beurteilung, welche körperlichen und psychischen Anforderungen ein Versicherter trotz bestehender Beeinträchtigungen noch erfüllen kann, hat die Rentenversicherung eine neue Leitlinie entwickelt. Sie betrifft die psychischen und Verhaltensstörungen. Die Leitlinie richte sich auch an fachlich nicht vorgebildete Leserinnen und Leser und enthalte Kriterien für die Feststellung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit.

Der Reha-Bericht 2012 mit aktuellen Daten und Fakten zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de als Download zur Verfügung.