Sicher und gesund aus einer Hand

"Sicher und gesund aus einer Hand"

Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung dient auch der Rehabilitation

Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und seine Mitglieder wurden zum 1. Januar 2013 in die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingegliedert. Die neue Körperschaft der öffentlichen Rechts führt als bundesweit zuständiger Träger die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die landwirtschaftlichen Pflegeversicherung durch. "Sicher und gesund aus einer Hand", der Slogan der SVLFG, bedeutet auch, dass das agrarsoziale Sondersystem die rehabilitationsspezifischen Herausforderungen der unterschiedlichen Sparten unter einem Dach meistert, zukünftig noch effektiver und effizienter. Die Bedeutung der Rehabilitation zeigt sich auch an den Leistungsausgaben für Rehabilitation/Teilhabe. Sie betrugen im Jahr 2011 bei

--> den landwirtschaftlichen Alterskassen (LAKen ) 16,3 Mio. Euro,

--> den landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKen ) 58,4 Mio. Euro und

--> den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen ) 341,4 Mio. Euro.

Hintergrund der Organisationsreform

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) bietet traditionell vor allem den landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Familien Schutz gegen die finanziellen Risiken bei Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und im Alter. Hiervon profitieren rund 3,5 Millionen Menschen. Das berufsständisch geprägte Sondersystem hat sich als fester Bestandteil des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit bewährt und kann zu Recht als Erfolgsmodell bezeichnet werden.

Im vergangenen Jahrzehnt wurde die Organisation der LSV an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Insbesondere die Zielrichtung des LSVMG - die Konzentration gemeinsamer Aufgaben bei einer Stelle - hat sich als grundsätzlich richtiger Weg erwiesen.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, eine eigenständige LSV im Interesse der Mitglieder und Versicherten dauerhaft zu sichern und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. 

Gleiche Beiträge für gleiche Betriebe

Die solidarische Finanzierung der LSV bildet die Basis dafür, das bewährte berufsständische soziale Sicherungssystem dauerhaft erhalten zu können. Mit der Reform entsteht eine große, nationale Solidargemeinschaft für alle Bereiche der deutschen Agrarwirtschaft. Noch bestehen große Belastungsunterschiede durch regional unterschiedlich hohe Beiträge für gleich strukturierte Betriebe. Das gilt insbesondere für die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, aber auch für die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Dies führt zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen. Die Errichtung eines Bundesträgers ermöglicht den Abbau dieser Wettbewerbsverzerrungen. Der Selbstverwaltung, der die Ausgestaltung des Beitragsrechts obliegt, wird die Möglichkeit eröffnet, einen einheitlichen Beitragsmaßstab für alle Betriebe in Deutschland einzuführen.

Zentralisierung und Versichertennähe

Die SVLFG ist zweistufig organisiert. Aufgaben werden sowohl auf Bundesebene als auch auf regionaler Ebene wahrgenommen. Die bisherigen Hauptstandorte der regionalen Träger erhalten die Funktion von Geschäftsstellen. Dadurch wird auch künftig eine versichertennahe Betreuung gewährleistet. Der Sitz der Hauptverwaltung ist Kassel.

Selbstverwaltung bleibt unverzichtbar

Für den Zeitraum bis zu den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2017 wird die Zahl der Sitze in der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf 81 angehoben. Somit erhält jede Verwaltungsgemeinschaft der bisherigen Träger der LSV unter Berücksichtigung der Drittelparität neun Sitze.

Als Bindeglieder zwischen der Selbstverwaltung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau auf Bundesebene und deren Mitgliedern und Versicherten werden für die Dauer einer Übergangszeit bei den Geschäftsstellen Regionalbeiräte sowie ein Beirat für Belange des Gartenbaus mit Vorschlagsrechten und beratender Funktion geschaffen. Durch die Errichtung der Beiräte werden alle bei der Sozialwahl 2011 gewählten Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der bisherigen Träger in den Gremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit ehrenamtlichen Funktionen betraut.

Im Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist jede Verwaltungsgemeinschaft mit drei Mitgliedern vertreten, die jeweils unterschiedlichen Gruppen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte) angehören.

Erwartungen an die BAR

Von der BAR erwartet die SVLFG die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit. Dabei verfolgt die SVLFG naturgemäß einen Ansatz, wonach die Leistungen der Rehabilitation trägerübergreifend soweit möglich nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die BAR soll weiterhin DIE Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Kooperation aller an der Rehabilitation Beteiligter bieten mit dem Ziel, Rehabilitation inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln.