Seminar zur praktischen Umsetzung der UN-BRK

Gut besucht war das trägerübergreifende Fortbildungsseminar der BAR zum Thema „Praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Barrierefreiheit in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ am 12. Juni 2012 in Frankfurt am Main. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation verschiedener Reha-Träger und der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sowie der Kommunalverbände für Jugend und Soziales nutzten die Gelegenheit, um sich zu informieren und auszutauschen.

Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen leitete mit ihrem Beitrag zu den Anforderungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit, bezogen auf unterschiedliche Einschränkungen, in das Thema ein. Dabei wurde deutlich, dass diese für verschiedene Behinderungen teilweise auch im Widerspruch zueinander stehen können. Im Anschluss informierte Kai Morten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) über die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die für alle Bundesbehörden verbindlich ist, um deren Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Stephan Kurzenberger (Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.) stellte Kriterien zur Diskussion, die die Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen befördern können. Besonders gut kamen hier Hinweise an, von denen nach Meinung der Teilnehmer/‑innen auch Menschen ohne Behinderung profitieren würden. Zum Abschluss des theoretischen Teils berichtete Uta Deiß vom „Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit“, wie man dort praktisch mit dem Thema „Barrierefreiheit in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“ umgeht. Die Präsentationsfolien der Referent/-innen sind unter www.bar-frankfurt.de einsehbar.

Am Nachmittag tauschten sich die Teilnehmer/-innen dann zum aktuellen Stand in den jeweiligen Trägerbereichen, positive Erfahrungen und (noch) bestehende Grenzen der Barrierefreiheit aus. Besonders intensiv diskutiert wurden das Thema „Leichte Sprache“ sowie Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit für hörbehinderte Menschen. Hier besteht in vielen Bereichen nicht nur Handlungs- sondern auch Unterstützungsbedarf, um Lösungen zum Abbau von Barrieren zu planen und umzusetzen.

Insgesamt bewerteten die Teilnehmer/-innen das Seminar positiv. Besonders begrüßt wurden die vielen praktischen Tipps der Referent/-innen und die Hinweise auf gute oder auch noch nicht befriedigend gestaltete Beispiele. Für die BAR ergaben sich viele wichtige Anregungen für ihre aktuelle und zukünftige Tätigkeit.

Damit hat die BAR bereits erste Schritte auf dem Weg zur Bewusstseinsbildung und Barrierefreiheit unternommen - weitere sind geplant. Die BAR wird die trägerübergreifende inklusive Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe beharrlich verfolgen und sich dafür einsetzen, das Ziel der Inklusion über das bereits Erreichte hinaus kontinuierlich voranzutreiben.

Das Seminar-Angebot stellt eine Maßnahme zur Bewusstseinsbildung als einem von drei fokussierten Handlungsfeldern dar, denen sich die BAR und ihre Mitglieder in ihrem gemeinsamen Katalog von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK im Bereich Rehabilitation verschrieben haben. Der Maßnahmenkatalog findet sich im Internet unter www.bar-frankfurt.de/Maßnahmenkatalog. Bereits im letzten Jahr hatte die BAR eine entsprechende Veranstaltung für Fachkräfte in der Rehabilitation angeboten.