Gemeinsam, smart und digital

In Vorbereitung: Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen

Wenn man die Bürgerinnen und Bürger fragt, was sie sich von der öffentlichen Verwaltung wünschen, dann sind es einfache Zugangswege zu Dienstleistungen – zunehmend digital, immer noch analog, kurze Reaktionszeiten, verlässliche Ansprechpartnerinnen und -partner und ein zügiges und effizientes Verwaltungsverfahren mit verständlichen Anträgen und Formularen. Nicht nur die Corona-Pandemie verdeutlichte zuletzt, dass dafür auch im Bereich der Sozialverwaltung noch Potenziale bestehen.

Reha-Zuständigkeiten sind komplex, die Trägerlandschaft stellt ein sehr ausdifferenziertes System mit vielen Verantwortlichkeiten und Leistungen dar, die für Außenstehende oft schwer überblickbar sind. In der Praxis werden bislang sehr viele, oft umfangreiche Antragsformulare angeboten, meist nur in Papierform. Und damit kann dann jeweils nur eine bestimmte Leistung eines einzelnen Trägers beantragt werden.
Für die Entwicklung von etwas Neuem braucht es Motivation, Zeit und Ressourcen. Die Reha-Träger haben die Zeichen der Zeit erkannt und sich ab Herbst 2020 der Herausforderung gestellt, einen Antrag für alle Träger und Leistungen zu schaffen.

Am Anfang war es vor allem eine Vision, aber schnell eine sehr konkrete. „Wir sind bei der Abstimmung von gemeinsamen Anforderungen an einen digitalen Grundantrag in diesem Jahr sehr weit gekommen“, so Bernd Giraud, Fachbereichsleiter Produkte und Programme der BAR, der das Projekt leitet.

Zentrale Motive des Vorhabens sind: mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie und eine bessere Anschlussfähigkeit der Verwaltungen zueinander. Ausgehend von einem Vorstandsbeschluss wurde bei der BAR eine Arbeitsgruppe gebildet, um die fachlichen Voraussetzungen eines gemeinsamen Grundantrages zu schaffen. Schnell wurde klar, dass es insbesondere ein digitales Format braucht, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. In der Arbeitsgruppe sind neben Vertreterinnen und Vertretern der Reha-Träger auch Vertretungen von Sozialverbänden und Leistungserbringern eingeladen, sich zu engagieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales forciert das Projekt auf politischer Ebene.

Die Herausforderungen bei der Entwicklung des gemeinsamen Grundantrags lagen und liegen oft im Detail: Welche Angaben sind in einem Antrag für alle Träger erforderlich – und welche nicht? Wo liegt der Unterschied, ob ich beispielsweise bei einer Krankenkasse eine medizinische Reha, bei einer Agentur für Arbeit eine Umschulung beantrage oder einen Grundantrag bei einem Reha-Träger stelle? Bei allen Aspekten wurde deutlich, welche Transformationsleistung notwendig und möglich wird, den Anspruch und das Versprechen des Sozialgesetzbuches IX einzulösen: „ein Antrag für Alles“ verbunden mit einer „Leistungserbringung wie aus einer Hand“.

Nun ist es an der Zeit, die Entwicklung eines digitalen Prototypen in die Wege zu leiten, der die Einsatzmöglichkeiten eines Grundantrags veranschaulichen wird. „Wir planen mit diesem Prototypen einen breiten Erprobungs- und Beteiligungsprozess, um über den erreichten Stand in einen Austausch zu kommen und Potenziale für eine schrittweise Implementation in der Fläche zu identifizieren“, resümiert Giraud.

Gemeinsamer Grundantrag – das wurde bisher erarbeitet

Für den Grundantrag wurden drei wesentliche Inhaltsbereiche bestimmt und konkretisiert:

  • Stammdaten einer Person (Identität)
    Hier reichen wenige Angaben aus, um eindeutig zu bestimmen, wer einen Antrag stellt bzw. für wen ein Antrag gestellt wird.
  • Aufnahme des Leistungsbegehrens
    Mit diesen Angaben können zum einen Bedarfe mitgeteilt werden, die für den weiteren Reha-Prozess von Bedeutung sind, wenn es um die Auswahl und Bestimmung von Leistungen geht. Zum anderen können auch konkrete Leistungen benannt werden, auf die sich der Grundantrag beziehen soll.
  • Klärungen zur Zuständigkeit
    Mit wenigen Fragen werden weitere Angaben übermittelt, die eine Klärung von voraussichtlichen Zuständigkeiten erleichtern und den gesamten Reha-Prozess sowohl im Interesse der antragsstellenden Person als auch der Reha-Träger beschleunigen.