Wie können Leistungs-Träger gut zusammenarbeiten?

Alle Menschen sollen in unserer Gesellschaft
gut leben können.
Menschen mit einer Behinderung
sollen auch gut leben können.
Und Menschen, die noch keine Behinderung haben.
Aber eine Behinderung bekommen können.
In schwerer Sprache heißt das:
wenn sie von einer Behinderung bedroht sind.

Alle Menschen sollen an allen Lebens-Bereichen
teil-nehmen können.
Menschen mit einer Behinderung
sollen keine Nachteile haben.
Sie sollen selbst bestimmen, was sie brauchen.

Dazu müssen die Leistungs-Träger
gut zusammen arbeiten.

Leistungs-Träger heißen auch Reha-Träger.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Damit Leistungen besser zusammen wirken
gibt es Gemeinsame Empfehlungen.

Die Mitarbeiter von verschiedenen Ämtern beraten darüber,
wie sie gut zusammen-arbeiten können.

Zum Beispiel sprechen Mitarbeiter
von der Renten-Versicherung
mit Mitarbeitern vom der Kranken-Versicherung.

Daraus entstehen dann
die Gemeinsamen Empfehlungen.

Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Reha hilft dabei.

Gemeinsame Empfehlungen

An den Gemeinsamen Empfehlungen
arbeiten viele Menschen zusammen.

Zum Beispiel Mitarbeiter

  • von der Bundes-Agentur für Arbeit
  • von den Kranken-Versicherungen
  • von den Renten-Versicherungen
  • von den Unfall-Versicherungen
  • vom Sozial-Amt
  • vom Integrations-Amt.

Die Mitarbeiter wissen, welche Leistungen
Menschen mit einer Behinderung bekommen können.

Verbände von behinderten Menschen arbeiten auch mit.
Verbände sind große Vereine.
Verbände sind zum Beispiel

  • Selbst-Hilfe-Gruppen
  • Behinderten- Verbände

Und Verbände der Wohlfahrts-Pflege arbeiten mit.
Verbände der Wohlfahrts-Pflege heißen zum Beispiel

  • Caritas
  • Diakonie
  • Arbeiter-Wohlfahrt, kurz AWO

Die Verbände der Wohlfahrts-Pflege
sind für Wohn-Heime und
das ambulant betreute Wohnen verantwortlich.

Sie alle wollen, dass Menschen mit Behinderungen
gut leben können.

Es gibt schon einige Gemeinsame Empfehlungen.
Gemeinsame Empfehlungen heißt:
Alle zusammen haben Regeln aufgeschrieben.
In den Regeln steht, wie sie zusammen arbeiten wollen.

Gemeinsame Empfehlung Zuständigkeits-Klärung

Zuständigkeit heißt-
wer ist verantwortlich für die Leistung.

Die Regeln für die Zuständigkeits-Klärung bestimmen,
was mit einem Antrag auf Leistungen geschieht.
In diesen Regeln steht genau beschrieben:

  • Was passiert wenn ein Antrag abgegeben wird.
  • Wie viel Zeit das Amt hat, den Antrag zu bearbeiten.
  • Wer den Antrag bearbeiten muss.
  • Wann ein Antrag weiter-gegeben wird.
  • Wohin ein Antrag weiter-gegeben wird.

Die Regeln sind wichtig, damit die Leistungs-Träger
gut zusammen arbeiten können.
So kann ein Antrag schnell bearbeitet werden.
Damit Menschen mit Behinderung schnell Geld
oder Hilfe von einem Amt bekommen.

Gemeinsame Empfehlung Qualitäts-Sicherung

Qualität heißt - wie gut ist eine Leistung.
Die Leistungs-Träger sollen gut arbeiten.
Jeder bemüht sich, von Anfang an gut zu arbeiten.

Damit das gelingt,
wird aufgeschrieben was gemacht werden muss.
Und wie es gemacht wird.
Es wird auch aufgeschrieben, wie gut die Arbeit war.
Damit die Arbeit von allen immer besser werden kann.

Gemeinsame Empfehlung Begutachtung

Manchmal muss ein Gutachten geschrieben werden.
Ärzte schreiben zum Beispiel Gutachten.
Oder andere Fach-Leute. 

Für Gutachten gibt es Regeln.
Damit die Fach-Leute wissen,
was in einem Gutachten stehen muss.
Und damit nur ein Gutachten für eine Person geschrieben werden muss.

In einem Gutachten muss stehen:

  • welche Behinderung eine Person hat
  • wie sich die Behinderung auswirkt

Es muss so geschrieben sein,
dass es jeder Reha-Träger verstehen kann.
Und jeder Reha-Träger damit arbeiten kann.

Gemeinsame Empfehlung Selbst-Hilfe

Die Reha-Träger unterstützen die Selbst-Hilfe
von Menschen mit Behinderungen.
Sie unterstützen Selbst-Hilfe-Gruppen und
Selbst-Hilfe-Organisationen.
Und Selbst-Hilfe-Kontakt-Stellen.

Alle arbeiten zusammen.

  • Damit Krankheiten und Behinderungen verhindert werden.
  • Damit kranke und behinderte Menschen unterstützt werden.
  • Damit Krankheiten und Behinderung zeitig erkannt werden.
  • Damit die Menschen besser mit ihrer Krankheit oder Behinderung leben können.

Alle zeigen, wie sie arbeiten.
So wird die Unterstützung noch besser.
Und alle wissen, wie sie helfen können.
Damit alle gleich gute Hilfe bekommen.

Gemeinsame Empfehlung Vorbeugung

Viele Dinge machen krank.
Zum Beispiel rauchen.
Oder auch viel süßes oder fettes Essen.

Oder wenn Sie arbeiten gehen.
Und eine Arbeit machen, die Sie krank machen kann.

In der Gemeinsamen Empfehlung wird aufgeschrieben,
welche Dinge krank machen.
Und was Sie tun können, um gesund zu bleiben.

Es wird beschrieben,
was bei der Arbeit krank macht.
Zum Beispiel,
wenn Sie Ärger mit Ihren Kollegen haben.
Oder wenn Sie immer Ärger mit ihrem Chef haben.
Und wie Ihr Arbeit-Geber und Sie dafür sorgen können,
dass Sie gesund bleiben.

Die Regeln sollen zeigen, wie Sie gesund bleiben.
Damit Sie keine Behinderung oder schwere Krankheit bekommen.

Gemeinsame Empfehlung Reh-Prozess

In der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess steht,
wie Menschen mit Behinderungen
am besten Hilfe bekommen können.

Menschen mit Behinderung sollen
am Leben teil-haben können.

am Leben teil-haben können.

Jeder soll sagen können, welche Hilfe er braucht.
Und die Hilfe dann auch bekommen.

Für Prozess sagt man auch Ablauf.

Der Ablauf besteht aus:
Bedarfs-Erkennung
Dabei wird geprüft, ob Hilfen gebraucht werden.

Bedarfs-Feststellung
Dabei wird geprüft, welche Hilfen gebraucht werden.

Teil-Habe-Planung
Dabei wird geprüft,
wie die Hilfen geleistet werden sollen.

Durchführung von Leistungen
Dabei werden die Hilfen geleistet.

Das wird am Ende gemacht.
Es wird auch geprüft,
ob weitere Leistungen gebraucht werden.

Deshalb arbeiten verschiedene Menschen zusammen.

Das können zum Beispiel sein:

  • Menschen mit Behinderung
  • Arbeit-Geber
  • Ärzte

Alle halten sich an den Ablauf.
In der Empfehlung steht, wie beraten wird.
Und wie es weniger Hindernisse geben kann.
Und wie die persönlichen Daten
von Menschen mit Behinderungen
geschützt werden können.

Gemeinsame Empfehlung Integrations-Fach-Dienste

Integrations-Fach-Dienste
müssen bestimmte Regeln beachten.
Sie müssen mit den Reha-Trägern zusammen- arbeiten.

Es gibt Regeln,
was Integrations-Fach-Dienste machen müssen.

In den Regeln steht:

  • wann ein Integrations-Fach-Dienst etwas machen muss.
  • wie der Integrations-Fach-Dienst arbeiten soll.
  • wie die Arbeit bezahlt werden soll.
  • was der Integrations-Fach-Dienst braucht, um gut zu arbeiten.

Die Regeln sind wichtig.
Damit jeder eine gleich gute Leistung bekommt.
Und die Integrations-Fach-Dienste gut arbeiten können.

Die Integrations-Fach-Dienste sollen
mit allen Leistungs-Trägern zusammen arbeiten.
Sie sollen mit Menschen mit Behinderungen
gut zusammen arbeiten.
Damit sie eine Arbeit bekommen können.
Oder ihre Arbeit behalten können.

Das soll schon zeitig gemacht werden.
So werden Menschen mit Behinderung nicht arbeits-los.

Gemeinsame EMpfehlung Sozial-Dienste

Sozial-Dienste sind wichtig
für Menschen mit Behinderungen.

Sozial-Dienste helfen bei der Teil-Habe
am Leben in der Gesellschaft.

Sozial-Dienste helfen,
medizinische Reha-Leistungen zu bekommen.
Zum Beispiel eine Kur.

Sie helfen auch, wenn es um die Arbeit geht.
Oder einen anderen Lebens-Bereich.
Sie helfen Menschen mit Behinderungen
zu ihren Rechten.

Neben den Sozial-Diensten gibt es

  • Gemeinsame Service-Stellen
  • Auskunfts-Stellen
  • Beratungs-Stellen.

Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist wichtig
für viele Menschen mit Behinderungen.
Damit können noch mehr
Menschen mit Behinderungen Arbeit haben.

Unterstützte Beschäftigung heißt,
jemand hilft einem Menschen mit Behinderung.
Damit er seine Arbeit gut macht.
Zum Beispiel hilft die Agentur für Arbeit.
Die Mitarbeiter helfen,
berufliche Fähigkeiten zu lernen.

Auch der Integrations-Fach-Dienst hilft.
Die Fach-Leute arbeiten mit
Menschen mit Behinderung zusammen.
Sie helfen, wenn es Probleme gibt.
Sie arbeiten auch mit Integrations- Firmen zusammen.
In einer Integrations- Firma arbeiten
Menschen mit Behinderung
und ohne Behinderungen zusammen.

Gemeinsame Empfehlungen für Leistungen zur Teil-Habe am Arbeits-Leben

Es gibt Einrichtungen,
in denen Menschen mit Behinderung
einen Beruf lernen können.
Damit sie besser am Arbeits-Leben teil-haben können.

Für diese Einrichtungen gibt es Regeln.
In den Regeln steht:

  • Wie Menschen mit Behinderung eine Ausbildung bekommen können.
  • Wie das Personal ausgebildet sein muss.
  • Wann eine Ausbildung anfangen kann.
  • Dass Teile der Ausbildung in Betrieben sein sollen.
  • Wie die Menschen mit Behinderung in der Einrichtung mitbestimmen können.
  • Wie die Menschen in der Einrichtung wohnen

Die Regeln helfen, dass Menschen mit Behinderungen
besser eine Arbeit bekommen.

Und dass sie die Arbeit lange behalten.

Früh-Erkennung und Früh-Förderung

Früh-Erkennung heißt, dass eine Krankheit
so zeitig wie möglich erkannt wird.

Früh-Förderung heißt, dass Kinder mit Behinderungen
sehr zeitig Hilfe bekommen.

Dazu gibt es keine Gemeinsame Empfehlung.
Es gibt Regeln vom
Bundes- Ministerium für Arbeit und Soziales.
Die Abkürzung ist B-M-A-S.

Darin steht, welcher Reha-Träger welche Aufgabe hat.
Und wer die Kosten bezahlen muss.

Weitere Vereinbarungen

Die Reha-Träger haben schon

viele Empfehlungen geschrieben.

Die B-A-R hat ihnen dabei geholfen.

Zum Beispiel gibt es Empfehlungen,
wie Krankheiten vorgebeugt und behandelt werden

  • bei Krankheiten am Herz
  • bei Nerven- Krankheiten
  • bei Krankheiten an Muskeln oder Knochen
  • bei Haut- Krankheiten
  • bei Krebs

Und Empfehlungen, wie die kranken Menschen ihre Arbeit behalten können.

Und Empfehlungen zum Persönlichen Geld.

Arbeits-Hilfen

In den Arbeits-Hilfen steht viel Wissen
über eine Krankheit.

Und wie die Reha-Träger
den kranken Menschen helfen können.

Welche Leistungen die kranken Menschen
bekommen können.

Die Arbeits-Hilfen informieren Fach-Leute.
Zum Beispiel Berater.
Oder Reha-Fach-Kräfte.
Reha-Fach-Kräfte helfen Menschen mit Behinderungen.

Die Arbeits-Hilfen gibt es zum Beispiel für die Reha von

  • Kindern und Jugendlichen mit schweren Verletzungen am Kopf
  • Menschen mit Herz-Erkrankung
  • Menschen mit Schlag-Anfall
  • alten Menschen
  • Menschen mit Krebs

Es gibt auch Arbeits-Hilfen für die Wieder-Eingliederung in die Arbeit.