Basiskonzept

Welche Leistungen und Hilfen benötigt ein Mensch mit Behinderungen für seine berufliche Teilhabe? Um den Bedarf zu ermitteln, bedienen sich Reha-Träger und Leistungserbringer bislang eigener und teilweise sehr unterschiedlicher Instrumente und Verfahren. Dabei ist die Bedarfsermittlung nicht nur ein zentraler Bestandteil des Reha-Prozesses - sie ist maßgeblich für die individuellen Teilhabechancen der Menschen mit Behinderungen. Mit dem neuen Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) steht nun erstmalig für alle Akteure und Fachkräfte, die in der beruflichen Rehabilitation tätig sind, eine übergreifende Grundlage zur Verfügung.

Was ist das Basiskonzept?

Das Basiskonzept ist das "Konzept für die Bedarfsermittlung bei LTA", welches von Reha-Fachkräften als Arbeitshilfe zur Ermittlung von Teilhabebedarf verstanden und genutzt werden kann. Hier finden sich zum Beispiel übergreifend abgestimmte Begriffsbestimmungen von Grundanforderungen für die Bedarfsermittlung (umfassend, individuell, zielorientiert etc.), die auch über den Bereich von LTA hinausgehen.
Ferner wurde ein Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells entwickelt. Das Modell wird damit für die Bedarfsermittlung bei LTA konkret(er) nutzbar.

Wie ist das Basiskonzept aufgebaut?

Das Basiskonzept besteht aus zwei Teilen. In Teil A finden sich allgemeingültige Grundlagen (Grundanforderungen) für die Bedarfsermittlung. Diese Grundlagen gelten für alle Akteure und Professionen und stellen eine gemeinsame und abgestimmte Ausgangsbasis für alle Prozesse in Bezug auf die Bedarfsermittlung dar.

In Teil B des Basiskonzepts wird die Bedarfsermittlung in der Handlungspraxis fokussiert. Hier wird vor allem das bio-psycho-soziale Modell als konzeptionelle Grundlage für die Bedarfsermittlung bei LTA konkret(er) nutzbar gemacht. Darauf aufbauend wurden die Inhalte der Bedarfsermittlung konkretisiert (Welche Inhalte sind relevant?) und auf den Einzelfall bezogen (Was ist zu ermitteln?). Davon ausgehend beschreibt das Basiskonzept verschiedene Ermittlungsansätze (Wie können die Inhalte erhoben werden?). Eine Instrumentendatenbank, in der entsprechende Arbeitsmittel im Sinne von § 13 SGB IX abgebildet sind, unterstützt die Reha-Fachkräfte bei ihren Ermittlungen.

Welche Potenziale bietet das Konzept?

  • Das Konzept ist anschlussfähig an die gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches IX ("Arbeitsprozesse und Arbeitsmittel") und die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess und unterstützt die Einhaltung der Vorschriften in der Praxis.
  • Neben rechtlichen Grundanforderungen an die Bedarfsermittlung beschreibt das Konzept übergreifende Aspekte (zum Beispiel Transparenz, Beratung, Partizipation), die in der Bedarfsermittlung bedeutsam sind, und geht auf ihre praxisnahe Anwendung ein.
  • Auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells der WHO beinhaltet das Konzept ein übergreifendes Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf bei LTA. Ergebnisse können so eingeordnet und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Das bio-psycho-soziale Modell wird so für die Bedarfsermittlung besser nutzbar gemacht.
  • Praxishinweise, Fallbeispiele und Checklisten veranschaulichen und vertiefen die Ausführungen und erhöhen so die Anschlussfähigkeit an die Praxis.
  • Zuletzt bildet das Basiskonzept den Anknüpfungspunkt für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Bedarfsermittlung, insbesondere von Instrumenten.

Das Basiskonzept als Arbeitshilfe für die Bedarfsermittlung
finden Sie 
hier.

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