Deutsche Rentenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung mit neuen Konzepten und Richtlinien

Gemeinsames Rahmenkonzept zur ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung haben sich auf ein "Gemeinsames Rahmenkonzept zur ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker" verständigt. Dieses Rahmenkonzept baut auf der zwischen den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern geschlossenen Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ aus dem Jahr 2001 auf. Es beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ganztägig ambulanten Entwöhnungseinrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Es wird detailliert auf die Inhalte der Rehabilitation, Diagnostik, Dauer und Frequenz, personelle, räumliche und apparative Ausstattung der Einrichtungen, Vernetzung und die Qualitätssicherung eingegangen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Erörterung mit den Suchtfachverbänden wurden Anregungen der Verbände aufgegriffen und führten zu sinnvollen Ergänzungen des Konzepts.

Das Gemeinsame Rahmenkonzept ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Gemeinsamer Leitfaden zur Erstellung und Prüfung von Konzepten ambulanter, ganztägig ambulanter und stationärer Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Mit dem Gemeinsamen Leitfaden legen die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung Vorgaben der Rehabilitationsträger zur Erstellung und Prüfung von Rehabilitationskonzepten im Bereich der Rehabilitation Abhängigkeitskranker vor. Der Leitfaden soll der Praxis als Arbeitsmittel bei der Konzepterstellung dienen und ermöglicht ein strukturiertes Vorgehen. Er erleichtert daneben die Prüfung eingereichter Rehabilitationskonzepte durch die Rehabilitationsträger und ihre sozialmedizinischen Dienste und auch deren Zusammenarbeit auf Landesebene.

Die Suchtfachverbände wurden im Rahmen von Stellungnahmen einbezogen.

Der Leitfaden ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker.

Die seit 1992 veröffentlichten Auswahlkriterien sind gemeinsam von der Renten- und Krankenversicherung überarbeitet worden. Gruppen- und Einzeltherapeuten in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker bedürfen einer fundierten theoretischen und praktischen Weiterbildung auf der Grundlage eines wissenschaftlich abgesicherten Psychotherapieverfahrens. Wichtige Weiterbildungsinhalte werden beschrieben sowie Vorgaben zu den Prüfungsrichtlinien und Angaben zur Qualifikation der Dozenten, Lehrtherapeuten und Supervisoren aufgenommen. Angemessene Übergangsregelungen ermöglichen den ausbildenden Instituten und den sich in der Weiterbildung befindlichen Teilnehmern den Übergang ohne Nachteile. Ziel ist, eine weitere wissenschaftlich fundierte Qualitätsverbesserung der Weiterbildungen zu erreichen.

Die Anregungen der Suchtverbände wurden aufgegriffen und insbesondere bei den Übergangsregelungen berücksichtigt.

Die Auswahlkriterien sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Weitere Informationen und Downloads unter:

http://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabilitation/grundsatzpapiere/rahmenkonzept_abhaengigkeitskranke_2012/index.htm