Die BAR und ihre Mitglieder

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Gremium der BAR. Einmal im Jahr treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Mitglieder. Dann gilt es Bilanz zu ziehen und sich für kommende Aufgaben zu rüsten. Gemeinsam mit allen Akteuren ist die Bar gewappnet für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen.


Wer sind die Mitglieder der BAR? In den nächsten Ausgaben der Reha-Info stellen sie sich vor, geben einen Einblick in ihre Arbeit, fokussiert auf die Aufgaben als Reha-Träger. Im dritten Teil stellt sich jetzt die Deutsche Rentenversicherung vor.

Die gesetzliche RentenversicherungDie Rehabilitation durch die Rentenversicherung erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe für die Teilhabe von zumeist chronisch kranken Menschen an Arbeit und Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der angestrebten Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kommt dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit wachsende Bedeutung zu. Nicht nur der einzelne Versicherte sondern auch die Gemeinschaft insgesamt profitieren daher von den Teilhabeleistungen der Rentenversicherung. Gravierende Veränderungen sowohl in der Arbeitswelt als auch in den sozialen und gesellschaftlichen Bezügen stellen die Versicherten heute psychisch und physisch vor neue Herausforderungen. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung helfen dabei, diese Aufgaben besser zu bewältigen und damit die aktive Teilnahme des Einzelnen am Erwerbsleben langfristig sicherzustellen.

Sie dienen zum einen dem übergeordneten Ziel des § 1 SGB IX, der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gleichzeitig zielen sie auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten und wirken Auswirkungen von Krankheit oder Behinderung entgegen, um eine möglichst dauerhafte (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen. Auf diese Weise soll eine Berentung wegen Erwerbsminderung vermieden werden: „Reha vor Rente“ (vgl. § 9 SGB VI).

1. Moderne Rehabilitationskonzepte berücksichtigen die Anforderungen der Arbeitswelt

Die Palette der DRV an Rehabilitationsmaßnahmen für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits gemindert ist, ist breit gefächert. Neben stationären oder ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitationsleistungen für viele, teilweise auch sehr spezifische Indikationen sowie der Möglichkeit von Anschlussrehabilitationen, gibt es mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch ein breites Angebot von Leistungen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. zur beruflichen Integration. Angesichts steigender Anforderungen in der Arbeitswelt ist dabei eine flexible und individuell auf den Rehabilitanden zugeschnittene Ausgestaltung der Leistung von besonderer Bedeutung.

Die DRV fördert eine intensive Vernetzung zwischen Rehabilitation und Arbeitswelt. So können z.B. über betriebsärztliche Dienste rehabilitationsbedürftige Versicherte frühzeitig identifiziert und über die Möglichkeiten einer Rehabilitation informiert werden. Gleichzeitig ist über eine Kooperation zwischen Betriebsarzt und Reha-Einrichtung eine passgenaue Ausrichtung der rehabilitativen Leistungen auf das tatsächlich erforderliche Leistungsprofil möglich. Moderne Rehabilitationskonzepte berücksichtigen, unabhängig davon, ohnehin im besonderen Maße die speziellen Anforderungen des Arbeitsplatzes (oder des Berufsbildes), der für den Versicherten von Belang ist. Kompetente individuelle soziale/oder Berufsberatung ergänzt das therapeutische Leistungsangebot.

In der speziellen, medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) können so z. B. auch Versicherte, die aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen besondere berufliche Problemlagen aufweisen, z.B. sehr lange Arbeitsunfähigkeitszeiten oder Zeiten längerer Arbeitslosigkeit, erfolgreich wieder in das Arbeitsleben integriert werden.

2. Leistungen zur Reha-Nachsorge und zur Prävention

Effektive und effiziente Rehabilitation muss vor allem auch nachhaltig sein. Die DRV hat daher verschiedene Nachsorgeprogramme mit dem Ziel entwickelt, die Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben nach der Rehabilitation zu stabilisieren sowie Lebensstiländerungen beim Übergang in den Alltag langfristig zu verfestigen. Aktuelle Entwicklungsaufgaben im Bereich der Rehabilitations-Nachsorge sind u. a.: Harmonisierung der Angebote, Sicherung einer weitgehend flächendeckenden Versorgung, Vernetzung der Akteure (u. a. Reha-Einrichtung, Haus- oder Betriebsarzt, Reha-Sportangebote). Dabei bieten auch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien neue Möglichkeiten (u. a. internetbasierte Angebote), die die Rentenversicherung verstärkt nutzen wird.

Eine erfolgversprechende Strategie, um der erwarteten Zunahme von chronischen Erkrankungen zu begegnen, wird in der Prävention gesehen. Eine frühzeitige Intervention und die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Versicherten soll der Entwicklung chronischer Erkrankungen vorbeugen. Die DRV bietet daher Präventionsleistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte an, die besonderen beruflichen Belastungen ausgesetzt sind, bei denen aber noch keine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt (Primärprävention). Modellprojekte haben das Ziel, in enger Zusammenarbeit mit betriebsärztlichen Diensten, neue Konzepte für diese präventiven Leistungen zu entwickeln und zu erproben.

3. Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen: Eine Investition in die Zukunft

Durch die Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll einer späteren Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorgebeugt werden. Hierfür hat die Rentenversicherung bundesweit ein qualitativ hochwertiges und spezialisiertes Versorgungsnetz aufgebaut. Aktuelle Entwicklungsaufgabe ist die stärkere Vernetzung der medizinischen Kinder- und Jugendlichenrehabilitation mit nachgehenden Leistungen der Krankenversicherung. Auch eine stärkere Einbindung der Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen im Bereich der Nachsorge wird angestrebt.

4. Qualitätssicherung in den Reha-Einrichtungen

Zur Sicherung einer effektiven und effizienten Leistungserbringung im Reha-Bereich hat die DRV ein umfangreiches Instrumentarium zur Erhebung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickelt. Hiermit sollen einerseits indikationsbezogen Reha-Einrichtungen verglichen werden, andererseits werden die regelmäßigen differenzierten Datenanalysen zur einrichtungsbezogenen Berichterstattung genutzt. Damit fördert die externe Qualitätssicherung der Rentenversicherung das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement. Insgesamt dient die Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung dazu, die Wirksamkeit der Rehabilitation und ihre Patientenorientierung, sowohl bei der medizinischen Rehabilitation als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zu unterstützen und zu verbessern. Die strikte Qualitätsorientierung in der Rehabilitation führt außerdem zu einem qualitätsorientierten Wettbewerb zwischen den Rehabilitationseinrichtungen.

5. Zusammenarbeit mit den anderen Rehabilitationsträgern

Eine effiziente Vernetzung aller Beteiligter auf dem Gebiet der Rehabilitation ist aus Sicht der Rentenversicherung die erfolgreichste Strategie für die Verwirklichung von Teilhabe, Inklusion und Beschäftigung.

Als Mitglied der BAR engagiert sich die DRV gemeinsam mit den anderen Rehabilitationsträgern dabei, die Ziele des SGB IX trägerübergreifend umzusetzen. Durch die Erarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen, Rahmenvereinbarungen oder gemeinsamen Handlungsstrategien auf verschiedenen Gebieten der Rehabilitation sollen Schnittstellenprobleme verringert und die Vorteile des gegliederten Systems zugunsten einer umfassenden Teilhabemöglichkeit und Inklusion von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen weiterentwickelt werden.

So wurde von der DRV gemeinsam mit den anderen Trägern auf Ebene der BAR ein Katalog trägerübergreifender Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet, auf dessen Grundlage zukünftig die Handlungsfelder Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit und Kooperation für den Bereich der Rehabilitation kontinuierlich verwirklicht und gegebenenfalls erweitert werden sollen.

Ein weiteres Beispiel für diese trägerübergreifende Zusammenarbeit sind die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, in deren back-office die verschiedenen Rehabilitationsträger einzelfallorientiert zusammenarbeiten, um Ratsuchenden bei trägerübergreifenden Problemstellungen schnell und verbindlich helfen zu können. Derzeit wird auf Ebene der BAR ein Entwurf für eine spezielles Qualitätsmanagement in den GS diskutiert und für die Erprobung in der Praxis vorbereitet, der von der DRV erarbeitet wurde.

Die Rehabilitation in Deutschland ist ein großes Handlungsfeld, in dem die DRV ihre gesetzliche Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den anderen Rehabilitationsträgern, zugunsten der Versicherten weiterhin zukunftsorientiert und effektiv wahrnehmen wird.