Zahlen, Daten, Fakten

Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 76 ff., § 113 ff. SGB IX). Leistungen zur sozialen Teilhabe werden nachrangig zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht.

Im Folgenden sind für die jeweilige Leistung zur sozialen Teilhabe im Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe für das Jahr 2021 die Bruttoausgaben in Tausend € sowie die Anzahl der Empfänger dargestellt.

Leistung für Wohnung

Damit gemeint sind Leistungen für Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung des Wohnraums gemäß den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen.

eigene Wohnung ohne weitere erwachsene Person
3.065 Empfänger
20.491 €

in einer besonderen Wohnform
25.520 Empfänger
112.534 €

in Wohngemeinschaft, Ehe oder Partnerschaft
400 Empfänger
4.450 €

Leistung zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Dazu zählen alle Maßnahmen zur Förderung lebenspraktischer Tätigkeiten und Handlungen, hauswirtschaftliche Einweisungen, Training im öffentlichen Nahverkehr, soziales Training, zu anderen Personen Kontakt aufzunehmen sowie auch die blindentechnische Grundausbildung.

87.570 Empfänger
1.668.294 €

Heilpädagogische Leistungen

Hierzu zählen z. B. Leistungen zur Förderung der sensomotorischen  Entwicklung, zur Weiterentwicklung der lebenspraktischen Fähigkeiten, zur Förderung der intellektuellen Entwicklung, Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion und Kommunikation, Aufmerksamkeit und Motivation sowie Handlungsplanung.

187.025 Empfänger
1.603.613 €

Leistungen zur Beförderung

Hierzu zählen Fahrdienste, z. B. durch Beförderungsdienste oder Taxen.

23.540 Empfänger
46.401 €

Assistenzleistung

Damit gemeint sind Leistungen, die Leistungsberechtigte bei der selbstbestimmten Bewältigung des Alltags unterstützen (z. B. Haushaltsführung). Die „einfache“ bzw. „kompensatorische“ Assistenz übernimmt vollständig oder teilweise Handlungen zur Alltagsbewältigung.

179.180 Empfänger
4.262.794 €


Die „qualifizierte“ Assistenz befähigt Leistungsempfänger zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung durch Anleitungen und Übungen.

326.375 Empfänger
7.513.884 €

Hilfsmittel im Rahmen der sozialen Teilhabe

Hierzu zählen insbesondere barrierefreie Computer.

3.700 Empfänger
6.273 €

Besuchsbeihilfen

Hierzu zählen alle Leistungen, mit denen der Kontakt zu Angehörigen erhalten werden kann, etwa Fahrkostenübernahme für Heimfahrten oder Besuche durch die Familie.

12.780 Empfänger
12.541 €

Leistungen zur Förderung der Verständigung

Dazu gehören insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher.

920 Empfänger
9.132 €

Leistungen für ein Kraftfahrzeug

Dazu gehören Leistungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis sowie die Beschaffung, erforderliche Zusatzausstattung, Instandhaltung des Kraftfahrzeugs und an dessen  
Betrieb geknüpfte Kosten.

1.035 Empfänger
7.533 €



Quelle: Destatis 2022. Wichtige methodische Anmerkungen (u.a. eingeschränkte Kohärenz der Statistiken, Mehrfachzählungen) und vertiefte Analysen zu sozialen Teilhabeleistungen finden Sie auf der BAR-Website unter www.bar-frankfurt.de/themen/zahlen-daten-und-fakten.html