Vorhang auf für ein selbstbestimmtes Leben

Soziale Teilhabe

Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie leben wir in einer Zeit, die durch Unsicherheiten auf allen gesellschaftlichen Ebenen gekennzeichnet ist. Die Pandemie und die daraus folgenden Schutzmaßnahmen hatten und haben negativen Einfluss auf die Lebensqualität, insbesondere für vulnerable Personengruppen. Und niemand weiß, welche Virusvarianten uns in Zukunft in Atem halten werden. Quarantänemaßnahmen, Kontaktvermeidung und der Verzicht auf Tagesroutinen für diese Personengruppen bergen das Risiko von körperlicher und sozialer Distanzierung bis hin zur gesteigerten Sterblichkeit bei älteren Menschen.

Die Nachteile für die zu schützenden Menschen sind zahlreich, ihre Spätfolgen noch unklar, wie etwa Studien der Goethe Universität Frankfurt zeigen. Dabei sehen die Wissenschaftler ein durch die Pandemie erzeugtes Dilemma: auf der einen Seite die Angst vor Infektion und sozialer Distanzierung, auf der anderen das Bedürfnis nach Kontakt und Geselligkeit. Eine schnelle Rückkehr zu „normaler“ sozialer Kommunikation und Spontaneität sehen die Forscher nicht. Gerade für Menschen mit Behinderungen kann das schwerwiegende Folgen haben.

Mobilität, Erreichbarkeit und soziale Teilhabe haben eine große Bedeutung für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft. Virtuelle und digitale Aktivitäten in Beruf und Freizeit können sie nur teilweise ersetzen.

Soziale Teilhabe ist mit Mobilität und zeitlich-räumlicher Erreichbarkeit verbunden, deren Einschränkung zu massivem Verlust der Lebensqualität führen können. Chancen auf soziale Teilhabe wachsen mit äußeren Umständen wie geringeren Barrieren in der räumlichen Umgebung, freier Wahl des Aufenthaltsortes, einer sicheren Umgebung ohne Gewalt oder Bevormundung, ohne physische und psychische Schädigungen und der Pflege von Freundschaften, ohne Diskriminierung. Eine offene Gemeinschaft mit Selbstbestimmung, mit Beteiligungsmöglichkeiten und passgenauer Unterstützung (personeller und technischer Art), ist eine gute Voraussetzung für ein Leben mit Teilhabe.

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ heißt seit der Reform des SGB IX „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“. Damit ging zwar keine Ausweitung der Leistungen einher, aber die Leistungsgruppe wird jetzt im Gesetz differenzierter beschrieben. Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§76 SGB IX) zielen darauf ab, Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu befähigen bzw. den Zugang zu einer gleichberechtigten Teilhabe zu erleichtern. Menschen mit Einschränkungen sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich ausüben zu können. Leistungen zur sozialen Teilhabe werden nachrangig zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie umfassen beispielsweise Leistungen zum Wohnraum, zur Förderung von Verständigung, zur Mobilität oder zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Kernleistung der Sozialen Teilhabe sind aber die Assistenzleistungen. Sie sollen Menschen mit Behinderungen zu einer selbst bestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags (z. B. Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung) verhelfen.

Für die Finanzierung der Leistungen können verschiedene Träger zuständig sein: die Unfallversicherung, die Kinder- und Jugendhilfe, Träger der sozialen Entschädigung oder die Eingliederungshilfe. Soziale Teilhabe heißt teilhaben am Leben in der Gemeinschaft. Das umfasst u. a. das politische Leben, kulturelle Aktivitäten sowie bezahlte und unbezahlte Arbeit. Es ist kein einmal erreichter, fester Zustand. Soziale Teilhabe ist vielmehr ein vielschichtiger, verzahnter und hochgradig dynamischer Prozess, der in unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen immer wieder veränderte Schwerpunkte findet. Menschen mit Behinderungen sind vielfach in ihrer gleichberechtigten sozialen Teilhabe gefährdet. Sie wollen ihre Freizeit aber genauso vielfältig und abwechslungsreich gestalten wie Menschen ohne Behinderungen. Dazu gehört auch, weitgehend barrierefrei an kulturellen Veranstaltungen teilzuhaben. Menschen mit Behinderungen können hierzu Hilfen beanspruchen, die sie beim Besuch von Kulturveranstaltungen unterstützen.

Wie diese Unterstützung genau aussieht? Hier ist vieles denkbar – von der Begleitperson fürs Theater, das Kino, den Museums- oder Konzertbesuch bis hin zum wöchentlichen Fahrdienst zum Chorabend. Auch familienentlastende Dienste können eine Beteiligung am Zeitgeschehen oder an kulturellen Ereignissen ermöglichen. Hierbei kann es sich um Gruppenangebote (Konzert-, Kino-, Museumsbesuche usw.) oder um zielorientierte Einzelbetreuungen handeln. Auch Urlaub und Reisen sollen es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dafür muss aber die Infrastruktur stimmen: für barrierefreie Anreise und Unterbringung, für die Nutzung der Freizeitangebote vor Ort und für die Gestaltung des Alltags am Urlaubsort. Damit Menschen mit Behinderungen Freizeit- und Reiseangebote optimal nutzen und möglichst selbstständig reisen können, muss die Infrastruktur von Verkehrsträgern und Gastgewerbe deutlich verbessert werden. Barrierefreie Angebote sollten sich außerdem nicht nur auf Menschen im Rollstuhl konzentrieren. Auch die Bedürfnisse von sehbehinderten, blinden, hör- und sprachbehinderten Menschen sowie die Belange geistig und seelisch behinderter Menschen müssen berücksichtigt werden.

Studienergebnisse der Goethe Universität Frankfurt unter:
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/gesellschaft/corona-und-die-psychischen-folgen/