Seit 1. April 2026 können die Daten zum Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2025 an die BAR übermittelt werden. Die Frist zur Datenmeldung wird nun letztmalig bis zum 15. Mai 2026 verlängert.
Später eingehende Daten können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Somit ist sichergestellt, dass der Teilhabeverfahrensbericht bis zum Jahresende veröffentlicht wird und damit die entsprechende gesetzliche Vorgabe erfüllt werden kann.
Weitere Informationen rund um den Teilhabeverfahrensbericht der BAR und ein Tutorial für die Datenübermittlung finden Sie auf unserer Themenseite.

