Eine zeitgemäße Versorgung in der medizinischen Rehabilitation orientiert sich zunehmend am Lebenskontext, stärkt die Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten und kann flexibel auf unterschiedliche Anforderungen an passgenaue Angebote reagieren. Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen rehabilitativen Versorgung sind die Angebote strukturell und qualitativ weiterzuentwickeln, sektorenübergreifend zu verzahnen und kontinuierlich zu evaluieren.
Hier setzen die neuen Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen Rehabilitation und zur kardiologischen Rehabilitation an. Sie schaffen einen verbindlichen Orientierungs-, Qualitäts- und Umsetzungsrahmen für die ambulante wie stationäre Versorgung. Im Kontext der Rahmenempfehlungen Ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation, allgemeiner Teil sind die indikationsspezifischen Teile 1 und 2 zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten und auf der Website der BAR zum Download verfügbar. Eine Druckauflage folgt.
Zielgruppen
Die Rahmenempfehlungen richten sich an Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und Leistungsträger. Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erhöhen sie Transparenz und Vergleichbarkeit, indem Leistungen durch klare Qualitätsmaßstäbe nachvollziehbarer werden. Für Rehabilitationseinrichtungen bieten die Empfehlungen einen einheitlichen Orientierungsrahmen zur Umsetzung von Qualitätsstandards und zur interprofessionellen Zusammenarbeit.
Für die Rehabilitationsträgerschaffen die Empfehlungen einen gemeinsamen, verbindlichen Steuerungs- und Bewertungsrahmen mit transparenten Kriterien für die ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation. Das stärkt die trägerübergreifende Zusammenarbeit und unterstützt die verlässliche Ausrichtung der Versorgung.
Zusammenspiel des Allgemeinen Teils mit den indikationsspezifischen Teilen
Der Allgemeine Teil formuliert trägerübergreifende Grundsätze für die Ausgestaltung der medizinischen Rehabilitation und definiert Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen. Damit etabliert er Maßstäbe für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, für die sektorenübergreifende Zusammenarbeit sowie für die kontinuierliche Evaluation rehabilitativer Leistungen. Die indikationsspezifischen Teile – zum Beispiel zur muskuloskeletalen Rehabilitation oder zur kardiologischen Rehabilitation – konkretisieren diese Grundsätze.

