Fragenliste Rehasport
Für Rehabilitand*innen: FAQ´s „Mein Weg zum Reha-Sport"
Wie erhalte ich Rehabilitationssport?
Typischer Ablauf:
- Patient oder Patientin geht zum Arzt
- Arzt oder Ärztin verordnet Rehabilitationssport oder Funktionstraining
- Kostenträger genehmigt den Antrag auf Kostenübernahme *
- Patient oder Patientin sucht sich eine örtliche Rehabilitationssport- oder Funktionssportgruppe
Der Deutsche Behindertensportverband hat dies auf der folgenden Webseite mit weiteren Informationen dargestellt: Schritt für Schritt zum Rehasport in deiner Nähe | Dein Rehasport
*Eine Übersicht über die Kostenträger, die im Bereich der Krankenversicherung einen Genehmigungsverzicht eingeführt haben, findet sich mit Stand vom 12. März 2025 auf der Website des Deutschen Behindertensportverbands
Wer übernimmt die Kosten für Rehabilitationssport und Funktionstraining?
Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Beide Leistungen können ergänzend zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden. Kostenträger sind zum Beispiel:
- die gesetzlichen Krankenkassen
- die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Soldatenentschädigung, Träger des sozialen Entschädigungsrechts
Woher weiß ich, welcher Reha-Träger mir die Verordnung für Reha-Sport genehmigt?
Oft ist der Rehabilitationsträger (Kostenträger) für die Genehmigung der Verordnung zum Reha-Sport bzw. Funktionstraining zuständig, der auch die vorangegangene Rehabilitationsmaßnahme übernommen hat. Um den voraussichtlich zuständigen Reha-Träger ausfindig zu machen, nutzen Sie einfach den Reha-Zuständigkeitsnavigator der BAR unter www.reha-navi.de.
Sie haben generelle Fragen zum Ablauf einer Reha-Maßnahme oder möglichen Leistungen? Nutzen Sie hierfür den direkten Kontakt zu den Rehabilitationsträgern. Diese haben für diesen Zweck die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet. Ein Verzeichnis mit bundesweiten Kontaktdaten der Reha- und Sozialleistungsträger finden Sie auf www.ansprechstellen.de.
Sie wollen sich unabhängig zu Reha-Maßnahmen oder möglichen Leistungen beraten lassen? Dann kann die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB©) eine gute Möglichkeit sein: www.teilhabeberatung.de.
Sie suchen eine Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe?
Nachfolgend finden Sie verschiedene Links zu den Webseiten einiger Leistungserbringer, die Sie bei der Suche nach einer Gruppe vor Ort unterstützen können (dies ist nur eine erste Auswahl und nicht abschließend):
Deutscher Behindertensportverband e.V.:
www.dein-rehasport.de/angebote
Bundesverband Rehabilitationssport | RehaSport Deutschland e.V.:
https://rehasport-deutschland.de/gruppen/anbieter-karte.html
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.:
https://www.dgpr.de/herzgruppen/herzgruppenverzeichnisse-nach-bundeslaendern/
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.:
https://www.rheuma-liga.de/angebote/funktionstraining/angebote-funktionstraining
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. Bundesverband:
https://www.bechterew.de/begleiten/oertliche-gruppen/?no_cache=1
Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.:
https://www.osteoporose-deutschland.de/leben-mit-osteoporose/ihre-ansprechpartner-vor-ort/
Muss ich Zusatzzahlungen leisten, um am Reha-Sport/Funktionstraining teilzunehmen?
Eine Mitgliedschaft in einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder einem Gesundheitsstudio ist nicht verpflichtend. Die Reha-Träger empfehlen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis, um eine eigenverantwortliche Durchführung von Reha-Sport bzw. Funktionstraining über den verordneten Zeitraum hinaus nachhaltig zu fördern. Die Forderung von Eigenbeteiligungen, Vorauszahlungen und Zuzahlungen ist nicht zulässig.